Nach langer Erkrankung bestand Arbeitsunfähigkeit bis zur Aussteuerung durch die Krankenkasse 2012. Danach schlossen sich Maßnahmen der Rentenversicherung an wie Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben. Jetzt besteht wegen einer Erkrankung, die nichts mit der ersten Erkrankung zu tun hat, wieder Arbeitsunfähigkeit. Besteht ein erneuter Anspruch auf Krankengeldzahlung bei der Krankenkasse?
Nein, besteht nicht, denn es wurde nicht erneut mindestens 6 Monate nach Ende der ersten Arbeitsunfähigkeit in die KV eingezahlt. Siehe auch § 48 Abs. 2 Satz 1 DGB V: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__48.html
Nein, besteht nicht, denn es wurde nicht erneut mindestens 6
Monate nach Ende der ersten Arbeitsunfähigkeit in die KV
eingezahlt. Siehe auch § 48 Abs. 2 Satz 1 DGB V:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__48.html
Hallo,
wenn diese neue Erkrankung mit der alten Erkrankung, wegen der ein Leistungsablauf eintrat, nicht im ursächlichen zusammenhang steht und zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit eine Versicherung mit grundsätzlichem Krankengeldanspruch besteht, dann beginnt selbstverständlich ein Krankengeldanspruch für die maximale Dauer von 78 Wochen.
Das mit den sechs Monaten bezieht sich nur auf die alte Erkrankung und hat auch nix mit der Zahlung von Beiträgen zu tun, sondern es muss mindestens für sechs Monate keine Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Erkrankung bestanden haben nach Ablauf der 3-Jahres-Frist.
Gruss
Czauderna …