Hallo,
solange für die Beamtin auch während des Erziehungsurlaubes noch
ein Anspruch auf Beihilfe besteht ist die Familienversicherung
in der gesetzlichen Kasse ausgeschlossen.
leider hat Günter dieses Mal Unrecht (er ist in dieser Spezialfrage von einem Rechtszustand vor dem 1.1.2000 ausgegangen). Es gibt keinerlei Möglichkeiten für Beamtinnen in der Elternzeit, in der Familienversicherung des Ehemannes kosstenlos mitversichert zu werden (§10 Abs.1 Letzter Satz SGB V).
Ingeborg
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