Sozialversicherungsrecht

Hallo,

Ehegatten sind folgendermaßen in der Krankenversicherung:

EM - Angestellter - gestzlich versichert
EF - Beamtin - privat versichert

Frau geht in Erziehungsurlaub

Frage:

kann der EM die Frau mit in seine gesetzliche KV nehmen oder muß die EF in der privaten KV bleiben und ihre beiträge selbst bezahlen…

Danke für eine Antwort

Gruß Inder

Hallo,
solange für die Beamtin auch während des Erziehungsurlaubes noch
ein Anspruch auf Beihilfe besteht ist die Familienversicherung
in der gesetzlichen Kasse ausgeschlossen.

Gruss

Günter

Hallo, Inder,

leider hat Günter dieses Mal Unrecht (er ist in dieser Spezialfrage von einem Rechtszustand vor dem 1.1.2000 ausgegangen). Es gibt keinerlei Möglichkeiten für Beamtinnen in der Elternzeit, in der Familienversicherung des Ehemannes kosstenlos mitversichert zu werden (§10 Abs.1 Letzter Satz SGB V).
Ingeborg :frowning:

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Hallo Inder,
jawohl, Ingeborg hat recht - ich war nicht up to date.
Na ja, ab 50 kann man so einen „Aussetzer“ wohl nachsehen -
trotzdem sorry.

Gruss

Günter