Guten Tag,
hallo, ich habe folgendes Problem:
Ein Mandant hat eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung. Nun soll noch eine Nebentätigkeit als Gesellschafter/Geschäftsführer erfolgen, die nicht weisungsgebunden ist.
Somit wäre ja die Gesellschafter/Geschäftsführertätigkeit sv-frei.
Wie verhält es sich aber mit der Sozialversicherung für beide Beschäftigungsverhältnisse in o.g. Konstellation?
Vielen Dank für die Hilfe.
Nicole
Hallo Nicole,
wenn Du schreibst, dass ein Mandant von Dir betroffen ist, gehe ich davon aus, das Du beratend tätig bist, z.B. Steuerberaterin. In diesem Falle würde ich Dir dringend raten, dass Dein Mandant diese Anfrage schriftlich an die Krankenkasse stellt, damit ihr auch eine schriftliche Antwort habt von der Stelle, die es für alle Versicherungszweige beurteilt. Andernfalls sagt Dein Mandant nacher, dass Du ihm eine falsche Auskunft gegeben hättest.
Nur ergänzend (und zur Vorsicht für Dich, nicht böse gemeint): Solltest Du keine Rentenberaterin sein, machst Du Dich sogar strafbar, wenn Du Deinen Mandant offiziell berätst, siehe § 1 Rechtsberatungsgesetz.
Nun aber zu Deiner Frage:
Pauschal ist diese nicht zu beantworten, weil es beim Gesellschafter darauf ankommt, wie viel er im Unternehmen sagen kann. Hat er eine nicht beherrschende Stellung, ist grundsätzlich von Versicherungspflicht auszugehen, ist er beherrschend, dann ist von Versicherungsfreiheit auszugehen.
Speziell und detailliert kannst Du das in einem gemeinsamen Rundchreiben (Nr.05d) der Spitzenverbände der Krankenkassen nachlesen, an denen sich die Krankenkassen orientieren.
Ich habe Dir mal das 05d im Internet rausgesucht:
http://195.243.174.27/pro/servlet/ContentResult?Quer…
Lies Dir dort mal die Anlage 3 durch, da solltest Du alles drin finden, was wichtig ist.
Viele Grüße und frohes Fest,
Wolfgang