Sozialwohnung, aber nicht preisgebunden

Habe im September 2008 die benannte Wohnung mit meiner Familie bezogen. Wir sind ein 3-Personenhaushalt.
Im Mietvertrag wurde die Wohnfläche mit 80,49m² angegeben. Die Kaltmiete beträgt 525€. In den folgenden Monaten haben wir festgestellt, dass jeder andere Mieter eine niedrigere Kaltmiete bezahlt, trotz Gleichwertigkeit.
Letzte Woche bekamen wir von der Stadt einen Brief, indem halt stand, dass wir in der Meldepflicht stehen, wenn wir eine Sozialwohnung beziehen(zwecks WBS). Wobei ich sagen muss, dass der Vermieter uns nicht daraufhin hingewiesen hat und wir davon ausgegangen sind, dass es um eine freifinanzierte Wohnung handelt, da der Vermieter nach belieben die Mieten gestaltet hat. Hinzuzufügen ist, dass die Stadt in dem Brief erwähnt, dass die Wohnungsfläche 76m² beträgt. Aber im Mietvertrag wird eine Miete für eine 80,49m² große Wohnung verlangt.
Meine Frage, hat sich der Vermieter im Rahmen der Legitimiät bewegt?
Kann ich meine zu hoch bezahlte Miete vom Vermieter erstatten lassen?

Für Eure Antworten bedanke ich mich im Voraus.

MfG

Habe im September 2008 die benannte Wohnung mit meiner Familie
bezogen. Wir sind ein 3-Personenhaushalt.
Im Mietvertrag wurde die Wohnfläche mit 80,49m² angegeben. Die
Kaltmiete beträgt 525€. In den folgenden Monaten haben wir
festgestellt, dass jeder andere Mieter eine niedrigere
Kaltmiete bezahlt, trotz Gleichwertigkeit.
Letzte Woche bekamen wir von der Stadt einen Brief, indem halt
stand, dass wir in der Meldepflicht stehen, wenn wir eine
Sozialwohnung beziehen(zwecks WBS). Wobei ich sagen muss, dass
der Vermieter uns nicht daraufhin hingewiesen hat und wir
davon ausgegangen sind, dass es um eine freifinanzierte
Wohnung handelt, da der Vermieter nach belieben die Mieten
gestaltet hat. Hinzuzufügen ist, dass die Stadt in dem Brief
erwähnt, dass die Wohnungsfläche 76m² beträgt. Aber im
Mietvertrag wird eine Miete für eine 80,49m² große Wohnung
verlangt.
Meine Frage, hat sich der Vermieter im Rahmen der Legitimiät
bewegt?
Kann ich meine zu hoch bezahlte Miete vom Vermieter erstatten
lassen?

Für Eure Antworten bedanke ich mich im Voraus.

MfG

Der Mietvertrag ist, sofern er von beiden Parteien
unterschrieben ist, gültig.Wieso sollte die Miete plötzlich zu hoch sein , wenn sie es bei Vertragabschluß nicht war???
Abweichung von der Fläche bis zu 10% sind legitim , zumal ja auch die Stadt eine falsche Angabe gemacht haben kann . Würden sie dann den auch Zuschlag zahlen , wenn es 88 qm wären??

Hallo, ich antworte (ohne Gewähr) wie folgt: Sie haben einen Mietvertrag abgeschlossen über 525,–Euro; es ist unerheblich, was der Vormieter bezahlt hat. Bei der Wohnungsgröße kann es sein, daß unterschiedliche oder falsche Meßmethoden angewendet wurden (z.B. unter Dachschrägen oder bei dem einen wurde die Balkonfläche-falls vorhanden- zu 50% mitgerechnet) Ich vermute daß die 80,5 qm die Wohnfläche und die 76 qm die Heizfläche darstellen.- Wenn es sich um eine sozial geförderte Wohnung handelt, wer ist denn dann der Vermieter- das kann dann doch kein Privatmann sein!? Ich kann aus der Ferne nur sagen, daß im Falle der sozialgebundenen Wohnung die Miete nicht nach Belieben erhöht werden kann. Deshalb empfehle ich Ihnen zur Immobilienverwaltung Ihrer Kommune zu gehen und dort nachzufragen, ob Ihre Wohnung dort im Bestand ist und wenn ja, mit welcher Größe in qm.- Dies zu wissen ist auch wichtig für die Nebenko.abrechnung, wo Positionen, wie Grundsteuer usw., nach qm-Anteil umgelegt werden.-
Mehr kann ich nicht dazu sagen- Gruß, Achim

hallo,
mein vermieter hatte mir (auch 2008) mitgeteilt, dass ich in eine Sozialwohnung ziehen würde. Die meisten vermieter kennen auch jemanden beim wohnungsamt an den man sich direkt wenden kann. soweit ich weiß musste dir dein vermieter auch mitteilen ob es sich um eine sozialwohnung handelt. frag einfach beim wohnungsamt nach, wie lange die wohnungen schon sozial gebunden sind und wie lange sie es noch sein werden. es ist richtig das die wohnung bei 3 personen nicht mehr als 75 quadratmeter haben sollte. zu deiner frage wegen der höhe der miete. das kann je nach stockwerk sich ändern. ich meine je höher desto billiger. bin mir aber nicht 100 % sicher. aber um wirklich auch nummer sicher zu gehen, solltest du deinen örtlichen mieterschutzbund aufsuchen. die können dir genau sagen wie du dich verhalten musst und die erledigen auch allen nötigen schriftverkehr etc.!

gruß pucksi

Zu Deinem Problem mit der Miethöhe im Zusammenhang mit Sozialmiete kann ich nichts sagen, da bin ich kein Fachmann.

Zur Wohnflächenberechnung:

  1. 80,5qm zu 76qm ist eine Differenz von weniger als 10%. Diese müßt ihr akzeptieren.
  2. Wer sagt, dass die Stadt recht hat mit den 76qm?
  3. Wenn es euch wichtig ist, messt selbst nach

Gruß
Horst

Guten Tag

und danke für die Anfrage.

Als erstes wäre festzuhalten, dass sich Ihr Vermieter innerhalb der sogenannten 10 % Regelung für Wohnflächenschwankungen bewegt. Somit können Sie vorab mal keine zu viel entrichtet Miete zurückverlangen.

Jedoch sollten Sie sich schnellstmöglich darum kümmern, welche Mietpreise für den Sozialwohnungsbau in Ihrer Strasse vorgegeben sind. Sollte sich hieraus jedoch ein zu hoch berechnete Mietzahlung ergeben, dann haben Sie sehr wohl eine Anspruch auf Erstattung von zu viel entrichteter Miete, dass rückwirken für max. 3 Jahre. Dann wäre auch wieder die angegebene Wohnfläche ausschlaggebend.

Wir hoffen wir konnten helfen.

Mit freundlichen Grüssen

Hallo,wenn man beweisen kann das man zu viel bezahlt kann men rückwirkend zahlungen erhoffen.Aber wie gesagt zuerst muß man es Beweisen können dazu muß man Fachleute kontaktieren .Würde deshalb den Mieterbund anrufen die helfen euch kostet zuerst nix. wenn aber Rechtschutz besteht Anwalt fragen,o.selbst bezahlen je nach finanzieler Lage.Ich würde das nicht einfach so hinnehmen.
.liebe grüße anna Viel Glück

Die Feststellung der Stadt mag zutreffen. Wenn die Wohnfläche laut Mietvertrag stimmt, dass ist das so in Ordnung. Der Vermieter kann seine Wohnung vermieten wie er will. Das Amt hätte ihm jedoch einen Mieter mit Berechtigungsschein zuweisen dürfen. Sofern Sie vom Amt zur Zahlung einer Fehlbelegungsabgabe verdonenrt werden, halten Sie sich am Vermieter schadlos.