nehmen wir mal an;
jemand bezieht hartz4 und lebt in einer sozialwohnung, die vom staat bezahlt wird. wenn dieser jemand 7 tage in den urlaub fahren möchte bzw. verreisen, muss er das beim amt vorher melden?
oder wie viele tage und nächte darf der jemand in dem fall verreisen, ohne es melden zu müssen?
danke, lg melle
Schau mal hier:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Phoebe
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danke für die hilfe, aber wie sieht es aus, wenn man sich nur in unmittelbarer nähe der eigenen wohnung aufhält. zum beispiel bei freunden übernachtet, aber täglich die wohnung überprüft und auch täglich die post holt! wie viele tage am stück darf man soetwas???
VD
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Hallo,
danke für die hilfe, aber wie sieht es aus, wenn man sich nur
in unmittelbarer nähe der eigenen wohnung aufhält. zum
beispiel bei freunden übernachtet, aber täglich die wohnung
überprüft und auch täglich die post holt! wie viele tage am
stück darf man soetwas???
Man muss jederzeit postialisch erreichbar sein, um unverzüglich auf Briefe reagieren zu können.
Wenn abends ein Brief mit smail kommt und man am nächsten Morgen bei der AfA auftauchen soll, musst Du also hinkommen.
Man kann Dir nicht verbieten, in eine andere Stadt zu fahren, solange Du auf Briefe fristgerecht reagieren kannst.
Wenn man’s doch versucht, Klage beim BVG (auf jeden Fall beim Vorgesetzten des Bearbeiters beschweren, da solche Sachen Willkür des Bearbeiters sind).
MfG
Michael