Ich wohne in einer Sozialwohnung. Unsere Heizung arbeitet sehr unregelmäßig. Z.B. soll ich für das Jahr 2015 vierzig Prozent mehr Heizkosten zahlen, obwohl die Thermostate immer auf 3 stehen. Bei den anderen Mietern ist es ähnlich. Wenn wir unseren Vermieter auffordern, programmmierbare Thermostate einzubauen und einen hydraulichen Abgleich vorzunehmen, muss er das dann tun oder haben wir keine Handhabe und müssen weiter zu hohe Energiekosten zahlen?
Was meinst Du mit "unregelmäßig"arbeitet? Und in welchem Zusammenhang steht das mit den Heiz-Mehrkosten. Ich gehe mal davon aus, dass die Wohnung nicht gut isoliert ist.
Wenn das Thermostat immer auf 3 steht, wird erreicht das der Raum eine gewisse Raumtemperatur erhält.
Ist es draußen mild, erreicht er dies mit einem geringeren Aufwand, ist es draußen kühler muß mehr warmes Wasser durchgepumpt werden.
Daher kann es durchaus sein, daß bei selber Thermostateinstellung mehr oder weniger verbraucht wird.
Einen Anspruch auf programmierbare Thermostate hat man nicht, es sei denn, es waren schon vorher solche Thermostate verbaut und diese wären jetzt defekt.
ich habe schon des öfteren beobachtet, dass der Heizkörper in der Nacht so gegen 3 Uhr glühend heiß ist, obwohl er doch Nachttemperatur haben sollte, vielleicht liegt es daran, dass ich im DG, also im 4. OG wohne und das Wasser nicht so hoch kommt?
Stellst Du denn nachts den Thermostat nicht von Stufe „3“ niedriger ?
Sonst darfst Du doch nicht wundern, wenn es auch nachts noch sehr heiß wird, die Heizung im Keller läuft doch , mag sein, etwas niedriger als tagsüber.
Aber du muss schon selbst deine Nachtstellung einstellen.
Auf Stufe „2“ z.B. sollte es dann nicht mehr heiß werden , das wäre ca. 16 °C Raumtemperatur = solange Raum wärmer ist bleibt das Ventil ZU.
Stufe „3“ ist ca. 20 Grad Raumtemperatur. jede ganze Zahl = 4 Grad, jeder Zwischenschritt 1 Grad.
Automatische Thermostatventile kann man nur erbitten nicht fordern, sie würden auch auf die Miete aufgeschlagen als Modernisierung.
Hydraulischer Abgleich sollte selbstverständlich sein im Mehrfamilienhaus, um überall gleiche Wärme zu erreichen. Direkt fordern kann man ihn auch nicht.
Wenn es nicht überall mind. 20-22 Grad erreicht, muss man eben das bemängeln.
Darauf hätte man einen Anspruch.
Und zum Mehrverbrauch. Prüft die Abrechnung genau, es kann nur das abgerechnet werden ,was das Haus auch tatsächlich verbraucht hat !
Woher kommt der Mehrverbrauch, wurde denn wirklich mehr verbraucht(insgesamt !) ?
Ob Du mehr als im Vorjahr bezahlst ist erst einmal nicht so verdächtig.
MfG
duck313
Da der Winter 2015 ähnlich dem in 2014 war, wäre ich von einem etwa gleich großen Verbrauch ausgegangen, aber 40 % mehr finde ich doch ziemlich heftig!!
Guten Tag! Sowohl den hydraulischen Abgleich als auch die elektonischen Thermostatventile muss der Eigentümer des Gebäudes bezahlen. Beides ist jedoch gesetzlich nicht vorgeschrieben, weshalb er es sehr wahrscheinlich nicht durchführen wird. Nebenbei bemerkt bringen beide Maßnahmen, entgegen der Werbung, nur unwesentliche Energieeinsparung. MfG, Alois
Hallo,
Wie heiss der Heizkörper wird, hängt davon ab, wie warm das Zimmer werden soll und wie kalt es draussen ist!
Im allgemeinen ist es nachts kälter als am Tag, weshalb nachts dann mehr geheizt werden muss um die Temp4eratur zu halten.
Daran ändert ein hydraulischer Abgleich nichts!
Helfen kann nur eine Nachtabsenkung, der Solltemperatur am Heizkörper.
Da sind natürlich programmierbare Thermostate bequemer, aber man kann auch von Hand zurückstellen.
MfG Peter(TOO)
Es geht mir nicht ums Einsparen, sondern darum, dass ich nur für das zahle, was ich beabsichtige zu verbrauchen, also nicht für glühend heiße Heizkörper mitten in der Nacht. Ich denke auch, dass eine Nachttemperatur im Keller an der Heizung eingestellt ist. Es ist sogar mehrmals passiert, dass ein Heizkörper geglüht hat, obwohl er ausgeschaltet war, also auf Null stand und ich die Balkontür nebendran geöffnet hatte. Somit habe ich die Luft draußen geheizt.
Völlig normal ab etwa 0 Grad und ungünstiger Position. Frostschutz.
Also sowas vermeiden, nachts runterdrehen und nächstes Jahr wirds wieder billiger.
Dies ist kein Fehler der Technik.
Der Frostschutz erlaubt keine Temperaturen unterhalb etwa 4°C. Damit wird verhindert, dass Leitungen einfrieren können und weitere Schäden entstehen.
Zudem sollte man eigentlich nur Stosslüften. Luft kann mit relativ wenig Energie wieder aufgeheizt werden, wenn die Wände ausgekühlt sind, braucht dies wesentlich mehr Energie.
Grundsätzlich solltest du sehen, dass die Kalte Luft nicht direkt an den Thermostatkopf kommt. Gemessen wird nur an diesem Punkt.
Wenn das Fenster denn unbedingt auf sein muss, kannst du den Thermostatkopf mit einem Handtuch einwickeln, dann glüht es weniger.
MfG Peter(TOO)