hallo ihr leiben!
hoffe ihr kennt auch da vielleicht besser aus als ich:wink:
wenn jemand H4 empfänger ist und die miete für eine sozialwohnung vom staat übernommen bekommt, muss er sich jede nacht in dieser wohnung sein? das heißt, für wieviel tage und nächte darf er zum beispiel bei freunden/verwandten übernachten, wenn er täglich die wohnung und die post kontrolliert?? er steht dem arbeitsmarkt NICHT zur verfügung.
wäre euch sehr dankbar!!!
lg melle
Hallo Melle,
im SGB II steht nichts konkretes zum Urlaub. „Jemand“ sollte allerdings einfach sagen (besser persönlich), das er von dann bis dann verreist. Erstens macht es einen guten Eindruck, zweitens ist er auf der sicheren Seite, sollte etwas passieren (Jobangebot z.B.) und ihm durch nicht Erreichbarkeit unterstellt werden, er liegt nur auf Malle und sonnt sich.
Schönen Urlaub
Diana
PS: am Mittwoch geht es für uns auf in den Norden ;o) - wir sind keine HIV-Empfänger, ich wollte es nur mal so loswerden.