Sozialwohnung und verreisen!?

hallo ihr leiben!
hoffe ihr kennt auch da vielleicht besser aus als ich:wink:

wenn jemand H4 empfänger ist und die miete für eine sozialwohnung vom staat übernommen bekommt, muss er sich jede nacht in dieser wohnung sein? das heißt, für wieviel tage und nächte darf er zum beispiel bei freunden/verwandten übernachten, wenn er täglich die wohnung und die post kontrolliert?? er steht dem arbeitsmarkt NICHT zur verfügung.

wäre euch sehr dankbar!!!

lg melle

  1. Unklar „steht nicht zur Verfügung“, also Grundversorgung
    wegen Krankheit oder so ?
    Dann hat sich das eh erledigt !

  2. Tägliche Erreichbarkeit über Postkontrolle und Telefon-
    umschaltung aufs Handy ist doch gegeben.

  3. Also Beispiel H4 und arbeitssuchend : Na, dann wird doch bei
    Freunden und Verwandten sicher auch „gejammert“ über H4 und die
    haben doch sicher den Tip : Mensch, hier der Nachbar ist 99
    Jahre alt und sucht wen für die Gartenarbeit - oder so ähnlich…

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Hallo Melle,

im SGB II steht nichts konkretes zum Urlaub. „Jemand“ sollte allerdings einfach sagen (besser persönlich), das er von dann bis dann verreist. Erstens macht es einen guten Eindruck, zweitens ist er auf der sicheren Seite, sollte etwas passieren (Jobangebot z.B.) und ihm durch nicht Erreichbarkeit unterstellt werden, er liegt nur auf Malle und sonnt sich.

Schönen Urlaub

Diana

PS: am Mittwoch geht es für uns auf in den Norden ;o) - wir sind keine HIV-Empfänger, ich wollte es nur mal so loswerden.