Sozialwohnung

Hi,
gibt es jemanden, der kundig ist, und mir sagen kann, welche Bedingungen eine Sozialwohnung ausmachen? Mein Untermietantrag wurde u.a. mit Hinweis darauf abgewiesen. Und kann eine Wohnung auf der ein Rueckfuehrungsantrag an den Alteigentuemer steht, ueberhaupt eine Sozialwohnung sein?
Mit Gruss derweil
Marco

da blick ich nicht durch! Eine Sozialwohnung muß gewissen rechtlichen, finanziellen und tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Klartext. Die Größe muß stimmen, der Eigentümer hat staatl. Förderung zur Schaffung von Sozialwohnungen (sozial gefördert ist was anderes!) bekommen und der Mieter muß reinpassen. Ein Millionär hat in einer Sozi-Wohnung nichts zu suchen! Zuständig für die Vergabe, und dies alleine!, ist das Sozialamt der Gemeinde. Da erfahrt, was Sache ist. Rückführungsantrag deutet darauf hin, daß die Wohnung´in den neuen Ländern ist. Eigentum hat nichts mit der „Qualität“ (rechtl. zu verstehen) der Wohnung zu tun. Wenn ein Hamburger das Haus zurückhaben will, das zB Dresden zu Ulbrichtszeiten zur Sozialwohnung umwidmete, dann spielt das für die Nutzer (fast) keine Rolle. Was aus dem Haus wird, wie es weitergeht, entscheiden die dafür zuständigen Behörden und da wird auch entschieden, ob die Wohnungen weiterhin eine Sozialwohnung bleibt oder was es sonst wird.

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