Sozietät löst sich auf

Hallo zusammen,

Person A arbeitet seit geraumer Zeit für eine Sozietät und genießt Kündigungsschutz.
Nun löst sich das Ganze aufgrund von Disekrepanzen auf und die Mitarbeiter werden entsprechend verteilt. Der „alte“ Arbeitgeber schreibt eine Kündigung aus und der „neue“ macht einen neuen Arbeitsvertrag.

Wie sieht das nun mit dem Kündigungschutz aus? Könnte man das so regeln, dass dieser trotz Neuauflage des Arbeitsvertrages bestehen bleibt?

Gruß!

Horst

Hallo

Nun löst sich das Ganze (…) auf und die
Mitarbeiter werden entsprechend verteilt. Der „alte“
Arbeitgeber schreibt eine Kündigung aus und der „neue“ macht
einen neuen Arbeitsvertrag.

Wie genau läuft das denn ab? Wechselt der Arbeitsort? Wie wird „verteilt“? Erklär das doch bitte mal weitaus detaillierter!

Gruß,
LeoLo

Hallo LeoLo,

sagen wir, es handelt sich um die Kanzlei Fürst Pückler selig & Co.
Einige Mitarbeiter haben noch einen Vertrag aus den Zeiten, als man ab 5 Mitarbeitern aufwärts Kündigungsschutz hatte.

Nun fühlt sich der Oberboss Schokolade nicht mehr wohl mit Vanille und Erdbeer und will die Sozietät auflösen. Sahne bleibt aus Loyalität bei Schokolade, Erdbeer und Vanille tun sich ihrerseits zusammen. Jeder nimmt die Mitarbeiter mit, die auch tatsächlich für ihn tätig waren.

Jetzt ist der alte Arbeitsvertrag mit Fürst Pückler selig ja hinfällig. Er wird also wohl gekündigt werden müssen. Wenn die Mitarbeiter nun aber ihren neuen Vertrag mit Schokolade/Sahne einerseits, mit Erdbeer/Vanille andererseits machen, ist der Kündigungsschutz ja eigentlich dahin.
Die beiden neuen Kanzleien trennen sich finanziell und räumlich.

Deshalb die Frage: Kann man irgendwie den alten Vertrag umwandeln, ohne dass die Bedingungen daraus verloren gehen? Gibt es so etwas wie eine Änderungskündigung, bei der eventuell der Inhalt übernommen wird und eben nur der eine Vertragspartner - nunmehr Vanille/Erdbeer - eingesetzt werden kann?

Gruß!

Horst

Hallo

*grübel* *grübel*…
Das hört sich tatsächlich sehr verworren an und dem fiktiven AN kann eigentlich nur geraten werden, einen Fachanwalt vor Ort zu konsultieren. Meiner Einschätzung nach dürfte zumindest für die AN, die an der bisherigen Arbeitsstätte bleiben, kein Anlaß für das Aufsetzen eines neuen AV bestehen. Ganz im Gegenteil würde ich davon ausdrücklich abraten (es sei denn, der AN erlangt dabei einen Vorteil :smile:).

Eventuell könnte aber auch bei den anderen beiden Sozitätsmitgliedern, die sich unter neuem Namen zusammenschließen, die Betriebszugehörigkeit zu übernehmen sein, auch wenn der „Oberboss“ nicht dabei ist. Sofern man dann einen neuen AV abschließt, sollte man trotzdem darum bitten, diesen Punkt ausdrücklich mit aufzunehmen. Die vertragliche Ausgestaltung eines neuen AV unterliegt erst einmal der Vertragsfreiheit. Niemand hindert die Parteien, den alten AV fast wortwörtlich zu übernehmen. Niemand hindert die Parteien aber auch, individuell neue Absprachen zu treffen und zu fixieren.

Übrigens, soweit noch genügend AN aus der Zeit, wo der Küschutz noch ab über 5 galt, angestellt sind, gilt noch diese Grenze. Es besteht dann auch bei einer Betriebsgröße unter 10 Küschutz für eben diese AN.

Wie gesagt, ein Fachanwalt vor Ort könnte die Sachlage genauer und somit auch weitaus fundierter prüfen.

Gruß,
LeoLo

sagen wir, es handelt sich um die Kanzlei Fürst Pückler selig
& Co.
Einige Mitarbeiter haben noch einen Vertrag aus den Zeiten,
als man ab 5 Mitarbeitern aufwärts Kündigungsschutz hatte.

Nun fühlt sich der Oberboss Schokolade nicht mehr wohl mit
Vanille und Erdbeer und will die Sozietät auflösen. Sahne
bleibt aus Loyalität bei Schokolade, Erdbeer und Vanille tun
sich ihrerseits zusammen. Jeder nimmt die Mitarbeiter mit, die
auch tatsächlich für ihn tätig waren.

Jetzt ist der alte Arbeitsvertrag mit Fürst Pückler selig ja
hinfällig. Er wird also wohl gekündigt werden müssen. Wenn die
Mitarbeiter nun aber ihren neuen Vertrag mit Schokolade/Sahne
einerseits, mit Erdbeer/Vanille andererseits machen, ist der
Kündigungsschutz ja eigentlich dahin.
Die beiden neuen Kanzleien trennen sich finanziell und
räumlich.

Deshalb die Frage: Kann man irgendwie den alten Vertrag
umwandeln, ohne dass die Bedingungen daraus verloren gehen?
Gibt es so etwas wie eine Änderungskündigung, bei der
eventuell der Inhalt übernommen wird und eben nur der eine
Vertragspartner - nunmehr Vanille/Erdbeer - eingesetzt werden
kann?

Gruß!

Horst

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Danke! o.w.T.
…und ein Sternchen dafür!

Horst