Soziotherapie

Hallo

Kann ich auf eigene Faust losziehen und soziotherapeutische Leistungen an Pat. erbringen? Ich bin Fachpfleger für Psychiatrie mit systemischer psychotherapeutischer Zusatzausbildung. Welche Hürden gibt es? Womit muss ich rechnen?
Für Tipps wäre ich sehr dankbar…
Det

Hallo Det,

Auszug:

Berufsgruppen

Angehörige folgender Berufsgruppen können Soziotherapie erbringen:

Diplom-SozialarbeiterInnen/-SozialpädagogInnen

Fachkrankenschwester/-pfleger für Psychiatrie

Sie müssen nachweisen:

Kenntnisse der psychiatrischen Erkrankungen

Kenntnisse und praktische Erfahrungen mit schwer psychisch Kranken

Kenntnisse und Erfahrungen in koordinierender und begleitender Unterstützung und Gruppenarbeit

Kenntnisse über komplexe, aktivierende und handlungsorientierte Methoden

Kenntnisse in der Aufstellung und Umsetzung von soziotherapeutischen Betreuungsplänen

Kenntnisse in der Formulierung von Therapiezielen

Kenntnisse in der Dokumentation von Behandlungsverläufen

Kenntnis des gemeindepsychiatrischen Verbundsystems

Kenntnis des Sozialleistungssystems

Kenntnisse in Rechtskunde

Der Leistungserbringer für Soziotherapie muß in ein gemeindepsychiatrisches Verbundsystem oder vergleichbare Versorgungsstrukturen eingebunden sein.

Leistungserbringer haben auf Grund der Unterschiedlichkeit der Studiengänge/ Berufsausbildungen ihre berufliche Qualifikation detailliert nachzuweisen. Den Krankenkassen, Landesverbänden der Krankenkassen bzw. den Verbänden der Ersatzkassen sind bei der Überprüfung der Qualifikation die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung behilflich.

Zur Sicherung der Qualität haben die Leistungserbringer für Soziotherapie folgende Verpflichtungen zu erfüllen:

Innerhalb der ersten zwei Jahre der Tätigkeit ist die Teilnahme an einer Balintgruppe oder einer kognitiv-verhaltenstherapeutischen Gruppe (KVG) oder einer Fallsupervision erforderlich.

Besuch von jährlich vier Fortbildungsveranstaltungen.

Jährlich mindestens 16 Stunden Erfahrungsaustausch unter berufstätigen soziotherapeutischen Leistungserbringern.

Quelle: Gemeinsame Empfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen (PDF, 81 KB)
(§ 132b SGB V)

Nachzulesen unter:
http://www.psynfo.de/oops/modules/sections/index.php…

Hoffe geholfen zu haben.

Gruß
Martin