Sozislversicherung bei einmaligem Job

Hallo =)

Könnte mir bitte jemand bei folgendem Sachverhalt weiterhelfen?
Wenn man neben seinem Studium einen Nebenjob hat und so ca. 800 €uro im Monat verdient und dort natürlich auch die Sozialversicherungsnummer angegeben hat, wäre es legitim, einmalig in einem Festzelt auszuschenken, auch wenn der Arbeitgeber dort die Sozialversicherungsnummer verlangt? Oder würde es in Konflikt mit dem Haupt-Arbeitgeber geben?

Vielen Dank im Voraus und Gruß,

Jan

Hallo,
rein versicherungstechnisch sehe ich diesen einmaligen Job, als kurzfristige Beschäftigung an, für die keinerlei Sozialabgaben zu entrichten sind - wohl aber eine Meldung durch den Arbeitgeber an die Mini-Job-Zentrale.
Konflikt mit der Hauptbeschäftigung kann es hier nicht geben, ob der erste Arbeitgeber wissen muss oder gefragt werden muss ob überhaupt nebenher und wenn auch nur einmal, gearbeitet werden darf, das ist eine
andere Sache.
Gruss
Czauderna

Hallo Guenter und vielen vielen Dank für deine Einschätzung =)!!
Also würde es rein rechtlich keine Probleme geben. Würde der primäre Arbeitgeber soetwas denn irgendwie sehen können?

Gruß

Jan

Hallo,
nein, kann er nicht !!
Gruss
Czauderna