Hallo,
angenommen jemand wäre in einem Jahr teilweise sozialversicherungspfllichtig beschäftigt und erzielt also Einkünfte. Zahlt also Lohnsteuer. Angenommen das Arbeitsverhältnis besteht das ganze Jahr über, aber nach drei Monaten ist er für den Rest des Jahres unbezahlt beurlaubt. In diesem Fall müsste erklärt werden, wie sich im Rest des Jahres finanziert wurde. Dieses Einkommen würde dann ebenfalls zu versteuern sein.
Nehmen wir aber an, dass sich der Rest des Jahres durch nicht zu versteuernde Einkommen finanziert wurde, beispielsweise ein Stipendium, wie würde man das in einer Steuererklärung darlegen? Das Stipendium angeben, aber mit Einkommenshöhe 0 ?
es stellt sich, wenn wir schon bei dem Beispiel sind, auch die Frage ob der Weg zur Ausbildungsstätte, an welcher man sich also auf Grund des Stipendiums befindet, hinsichtlich der Entfernungspauschale berücksichtigen ließe.
Wie wäre der Sachverhalt zu klären?