ich habe vor ziemlich genau einem Jahr ein Gerät für meinen PC gekauft, das an meinem alten Computer fehlerfrei lief. Laut Anleitung sollte es auch mit WinXP (das ich jetzt habe) problemlos laufen (lt. Kompatibilitätsliste), was es aber nicht tut. Eine Reparatur (Firmwareupdate) durch den Verkäufer (eine größere Technik-Kette) scheint fehlzuschlagen (ich warte seit mehreren Wochen, werde jetzt eine Frist setzen). Steht mir, sollte der Verkäufer eine Reparatur wirklich nicht schaffen, der volle Kaufpreis zu oder muß ich mir ein Jahr Gebrauch an meinem alten PC abziehen lassen (das Gerät war doch von Anfang an fehlerhaft, ich habe es nur erst nicht gemerkt)?
Außerdem habe ich zusammen mit dem Gerät Zubehör gekauft, das ich nun nicht mehr gebrauchen kann. Muß der Verkäufer das zurücknehmen?
Die einzelnen Gewährleistungsansprüche des Käufers sind in § 437 BGB aufgeführt. Im einzelnen sind dies die Nacherfüllung durch den Verkäufer nach § 437 Nr 1 BGB, Rücktritt vom Kaufvertrag oder Minderung des Kaufpreises gem § 437 Nr 2 BGB sowie Schadensersatz bzw Aufwendungsersatz unter den Voraussetzungen des § 437 Nr 3 BGB.
Leider weiß ich nicht genau ob ein Mangel oder Mangelfolgeschaden aufgetreten ist bzw. was Du eigentlich haben wills?
Rücktritt, Schadensersatz, Minderung???
Das müsstest Du noch erwähnen!
Jochen
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danke für Deine Antwort. Ich möchte - laienhaft ausgedrückt - mein Geld für das Gerät sowie das ausschließlich hierfür gekaufte Zubehör zurück. Dem Gerät fehlte von Anfang an eine wichtige Eigenschaft (funktioniert nicht mit WinXP), die allerdings laut Anleitung vohanden sein sollte. Ich habe in meiner Frage etwas von Wandelung geschrieben, aber wahrscheinlich ist das, was ich will (Kaufpreis zurück) rechtlich gesehen etwas anderes.