Spätaussiedler

Hallo,

wie ich sehe, es interessiert sich jemand für uns :wink:… Nun ernst!!! Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen:

Ich bin eine Spätaussiedlerin, 1999 in die Bundesrepublik DE eingereist. 1981 geboren.

Mein Vater ist Deutscher, meine Mutter ist Russin. Mein Vater ist Spätaussiedler §4, nun muss ich als leibliche Tochter meines Vaters automatisch §4 bekommen (ich habe §7).

Zum Zeitpunkt meiner Geburt waren meine Eltern aber nicht verheiratet (zusammen gewohnt), sie heirateten sich später.

Später wurde eine Vaterschaftsurkunde erstellt und ich bin als minderjährige zusammen mit meinen Eltern nach DE gekommen.

In Anerkennung mich als Spätaussiedlerin $4 wurde aber abgelehnt, denn die Übersetzerin, die unsere Unterlagen damals übersetzte -> Übersetzte Vaterschaftsurkunde als Adoptionsurkunde (für die gibt es wahrscheinlich keinen Unterschied!!!). Wir waren ja damals auch so glaubwürdig und haben die übersetzten Unterlagen ohne Überprüfung weitergeleitet. Nun gilt ich als Adoptivtochter meines leiblichen Vaters…

So musste ich nach Einreise in DE 1999 einen Sprachtest belegen (ich war damals 17, also minderjärige und mein Vater war nicht dabei). Den Sprachtest habe ich leider nicht bestanden -> $4 kann ich vergessen.

Gesetz: Deutsche Abstammung im Sinne des §6 Abs. 2 Satz 1 BVFG meint die leibliche Abkunft von einem deutschen Volkszugehörigen (oder deutschen Staatsangehörigen).-> So sollte ich auch als Spätaussiedlerin $4 annerkant werden.

Die richtige Vaterschaftsurkunde wird nicht akzeptiert, da, zitiere „Das Vaterschaftsanerkenntnis fußte nur auf seinen eigenen Angaben (meines Vaters) und insoweit ungeeignet, einen objektiven Tatbestand zu belegen.“ -> Ist ja nicht zu fassen!!! Die Vaterschaftsurkunde wurde vom Staatsnotar beglaubigt und dient somit als Nachweis!!!

Weiss jemand wie ich da weitervorgehe??? Es geht nicht um $4, sondern um meinen Vater, denn er ist sehr traurig darüber, dass man mich als seine Tochter in DE nicht akzeptiert!!!

Hallo,

ich glaube das die Gesetze sich geändert haben, denn die ändern sich leider jeden Tag.
Ich glaube das ist schon richtig mit dem § 7,einen 4 bekommst du nur, wenn beide deine Eltern deutsch wären (was in deinem Fall nicht ist) Deine Mutter hat bestimmt auch den 7 §, wenn sie jetzt gekommen wäre, dann hätte sie nur den 8 §,also eine Ausländerin.
Das mit deinem Vater und dir tut mir leid, aber das wichtigste ist doch das ihr beide wisst das du seine Tochter bist, und er dein Vater, und ihr beide euch lieb hat:smile: Viele die nach Deutschland gekommen sind hatten, und haben die gleichen Probleme, wenn du nicht die Gesetze und die Sprache beherrscht. Nicht mal die deutschen die hier geboren und aufgewachsen sind kennen ihre Gesetze.
Liebe Grüße