In 2010 käme Einkommenssteuergutschrift aus 2008 !
Der Empfänger ist seit 12.09
Aufstocker , wird ein 2tes Mal Geld weggenommen ?
In welchen Staffeln wird es angerechnet da man doch
etwas hinzu haben darf ? Kann für Verlust durch Finanzamts säumige
Zahlung das FiAmt zu Schadenersatz heranzuziehen, sein, gegebenenfalls (wie weit ist es bis zur Verjährung) erst später wenn H4 beendet ist ?
Danke an alle ebenso gestraften die helfen und sich nicht
unterkriegen lassen !
Hallo (
H4 hat sehr wohl Grenzen, jede Menge Vorschriften was man haben/ bekommen darf. Daraus resultiert die sogenannte ANRECHNUNG allen Einkommens über den REGELSATZ hinaus. Die Anrechnung hat wiederum gewisse Staffeln, z.B. was ich selbständig hinzu verdienen darf.
Das nichtstun beißt sich mit der Motivation u. ist von oben als auch den Armen nicht gewollt weswegen ein bischen selbstverdientes Geld erlaubt ist. NICHTS GIBT ES SCHRIFTLICH.
So entsteht der Schaden: in dem aus Vorjahren erstattetes oder z.B. heute verdientes Geld vom REGELSATZ weg genommen wird weil der ARGE-KUNDE vom REGELSATZ zu leben hat.
Diesen Schaden sofort geltend zu machen hat keinen Sinn da dessen Ersatz/ Geldzufluß erst später (darum Verjährungsanfrage) nach H4-Zeit dem Geschädigten bleibt. Sonst wieder Abzug!
Ich kann es wirklich nicht mehr hören
Hallo,
Anrechnung hat wiederum gewisse Staffeln, z.B. was ich
selbständig hinzu verdienen darf.
Du darfst so viel hinzuverdienen, wie Du willst. Nur: Wenn jemand soviel verdient, dass er seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann, warum sollte er dann noch von der Allgemeinheit nichts bekommen?
So entsteht der Schaden: in dem aus Vorjahren erstattetes oder
z.B. heute verdientes Geld vom REGELSATZ weg genommen wird
weil der ARGE-KUNDE vom REGELSATZ zu leben hat.
Niemals wird einem ALG Empfänger eigenes Geld weggenommen. Es wird, siehe oben, ggf. angerechnet.
Mir scheint, der Sinn und Zweck des ALG-2 ist Dir nicht bekannt. Es soll den Lebensunterhalt in den Fällen sichern, in denen der Bezieher nicht genug eigene Mittel dazu hat.
Ich kann es ehrlich gesagt nicht mehr hören, wie immer wieder beklagt wird, dass den armen ALG-2 Empfängern lediglich ein geringer Zuverdienst „erlaubt“ werde und ihnen dann von dem sauer verdienten Geld auch noch fast alles weg genommen wird.
Das ist schlichtweg Unsinn und reines Parteichinesisch.
S.J.
Hi,
Steuersersttungen sind einmalige Einnahmen in dem Monat, in dem sie zufließen. hierzu gibt es ein Urteil des BSG, dass es nicht als Vermögen zu werten ist, da es nicht freiwillig angespart wurde.
Also da gibt es definitiv keine Möglichkeit. Es wird angerechnet.
Die einm. Einnahmen sind allerdings auf einen angemessenen Zeitraum zu verteilen.
Das Finanzamt bezahlt mW ohne gesonderten Antrag Zinsen, wenn es verspätet die Einkommensteuer erstattet.
TM
[MOD] Vorposting wg. FAQ:1129-Verstoßes gelöscht
Egal. Das Geld ist da und man kann seinen Lebensunterhalt davon bestreiten.
dito
Das Zuflussprinzip ist alles andere als rechtlich fragwürdig.
Warum sollte die Allgemeinheit Leute füttern, die selbst Geld dafür haben?
S.J.
Endgültiges, höchstrichterliches Urteil?
Hallo
Steuersersttungen sind einmalige Einnahmen in dem Monat, in dem sie zufließen. hierzu gibt es ein Urteil des BSG, dass es nicht als Vermögen zu werten ist, da es nicht freiwillig angespart wurde.
Ist dieses Urteil denn jetzt endgültig?
Es gab ja mal ein anderslautendes Urteil dazu.
Viele Grüße
Simsy
Hi,
hier mal eine recht neues von mehreren verschiedenen, mit dem Thema Steuererstattung. Die Sache ist definitiv seit längerem eindeutig.
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtspr…
Und hier eine Übersicht mit Stichwort:
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtspr…
TM
Hallo,
Dir ist aber schon klar, dass ihm dieses Geld nicht angerechnet würde, wenn es bereits 2008 ausgezahlt worden wäre und z.B. als Sparguthaben unter der Vermögensfreibetragsgrenze geblieben wäre?
Egal. Das Geld ist da und man kann seinen Lebensunterhalt davon bestreiten.
So stimmt das, wie gesagt nicht - es gibt Schonvermögen, dass man nicht aufbrauchen muss.
Da kann man dann schon verstehen, wenn sich bei jemandem das Gefühl breit macht, dass er ungerecht behandelt wird.
Das Zuflussprinzip ist alles andere als rechtlich fragwürdig.
Nun ja, seltsamerweise wurde darüber durchaus schon mit Fleiß gestritten - zumal es nur der Vereinfachung der Verwaltung dient und nicht zwingend logische rechtliche Hintergründe hat.
Gruß
=^…^=
Hallo,
Dir ist aber schon klar, dass ihm dieses Geld nicht
angerechnet würde, wenn es bereits 2008 ausgezahlt worden wäre
und z.B. als Sparguthaben unter der Vermögensfreibetragsgrenze
geblieben wäre?
ist mir klar. Es geht aber nicht um „hätte - könnte - wäre“ und nicht um 2008, 1945 oder 1989.
Egal. Das Geld ist da und man kann seinen Lebensunterhalt davon bestreiten.
So stimmt das, wie gesagt nicht - es gibt Schonvermögen, dass
man nicht aufbrauchen muss.
In diesem Fall stimmt das definitiv, denn es ist Einkommen.
Da kann man dann schon verstehen, wenn sich bei jemandem das
Gefühl breit macht, dass er ungerecht behandelt wird.
Subjektiv fühlen sich auch Leute ungerecht behandelt, wenn Sie beim Falschparken erwischt werden und 10 Euro zahlen müssen. Objektiv bedeutet ungerechte Behandlung aber, dass geltendes Recht gebrochen wird. Trifft hier aber nicht zu.
Das Zuflussprinzip ist alles andere als rechtlich fragwürdig.
Nun ja, seltsamerweise wurde darüber durchaus schon mit Fleiß
gestritten - zumal es nur der Vereinfachung der Verwaltung
dient und nicht zwingend logische rechtliche Hintergründe hat.
Gestritten wird gern und viel. Insbesondere wenn die juristische Auseinandersetzung so günstig wie beim SGB ist. Das Zuflussprinzip entspricht aber geltendem Recht.
PS: Wem die Gesetze in Deutschland nicht passen hat genügend Mittel eine Änderung dieser anzustreben und sich dafür politisch zu engagieren.
Gruß
S.J.
Hallo
Objektiv bedeutet ungerechte Behandlung aber, dass geltendes Recht gebrochen wird.
Das würde ja voraussetzen, dass das geltende Recht objektiv gerecht wäre. Das kann man natürlich genauso behaupten, wie dass der Papst unfehlbar wäre.
Viele Grüße