Späte Filmabgabe - Rechte Kunde Videothek

Hallo liebe www´ler,

Ich könnte gut einen Tipp gebrauchen welche Rechte ich als Kunde habe, sollte mir ein Leihfilm einer Videothek abhanden gekommen sein.

Anders gefragt: Welche Wiederbeschaffungsgebühren und Bearbeitungsgebühren kann eine Videothek in dem Fall erheben?

Und zu guter letzt:
Gibt es Sonderregelungen bei Diebstahl?
Was passiert wenn das Geld nicht nur knapp sondern schlicht nicht da ist (Privatperson)? Darf die Videothek hier „voll zulangen“?

Allerbesten Dank für Eure hilfreichen Antworten!!

Und zu guter letzt:
Gibt es Sonderregelungen bei Diebstahl?

Zuckersüß! Ja, da gibt es sowas wie ein Strafgesetzbuch hab ich gehört. Aber wenn man sowieso kein Geld hat, gilt das wohl nicht, weil man es sich ja nicht kaufen kann…

Oder so.

:wink:

Horst

Hallo,

Anders gefragt: Welche Wiederbeschaffungsgebühren und
Bearbeitungsgebühren kann eine Videothek in dem Fall erheben?

Das kommt auf den Vertrag an. Die Regelungen dazu finden sich in den AGB.

Und zu guter letzt:
Gibt es Sonderregelungen bei Diebstahl?

Auch das kommt auf die AGB an. Eine Ersatzpflicht ist dort idR. nicht an Verschulden geknüpft, so dass auch bei Diebstahl eine solche besteht. Man hätte zwar einen Schadenersatzanspruch gegen die Dieb, aber der ist bekannter Maßen aufgrund verschiedener Aspekte nichts wert.

Was passiert wenn das Geld nicht nur knapp sondern schlicht
nicht da ist (Privatperson)? Darf die Videothek hier „voll
zulangen“?

Nun, sie darf wie bei jedem anderen den Anspruch geltend machen, einen Titel erwirken und diesen vollstrecken. Hier müsste man schon Privatinsolvenz anmelden, damit die nicht „voll zulangen“.

Gruß
Dea

Hallo!

Anders gefragt: Welche Wiederbeschaffungsgebühren und
Bearbeitungsgebühren kann eine Videothek in dem Fall erheben?

Das kommt auf den Vertrag an. Die Regelungen dazu finden sich
in den AGB.

OK. Aber bis zu welchen Punkt sind die in der AGB festgelegten „Konditionen“ rechtens? Welche rechtlichen Grenzen bestehen hier und wo kann ich diese selbst nachvollziehen?

Ein relativ junges und somit naives Mitglied unserer Familie wurde mit einem Betrag von rund 100 Euro konfrontiert (Beschaffung und Bearbeitungsgebühr), weil ein Leihfilm abhanden gekommen war (warum auch immer…)

Hallo!

Und zu guter letzt:
Gibt es Sonderregelungen bei Diebstahl?

Zuckersüß! Ja, da gibt es sowas wie ein Strafgesetzbuch hab
ich gehört.

Zuckersüß finde ich das eher nicht. Wie ich schon in einer anderen Antwort erwähnt habe wurde einem jungen Familienmitglied knapp über 100 Euro für einen „verschlusten“ Film in Rechnung gestellt. Wenn ich bedenke, dass man dort 6 Filme gleichzeitig ausleihen kann.
Dann befindet sich ein (Sehr)Geringverdiener doch schnell in einer ernsthaften Lage…

Ich meinte auch nicht Sonderregelungen in den AGB der Videothek.
Ich vermutete dass im Zusammenhang mit einer Anzeige bei der Polizei und/oder Meldung bei der Versicherung eventuell zumindest bezüglich der obskuren Bearbeitungsgebühren eine andere Rechtslage oder ein Anspruch bei zB. der Haftpflichtversicherung bestünde.
Aber ich entnehme der Antwort einfach mal dass dem nicht so ist.

Danke

100 € für einen aktuellen Verleihfilm ist nicht viel! Du solltest Dich einmal erkundigen, was eine DVD mit Verleihlizenzen kostet.
Es bringt der Videothek also nix, wenn Du den verschlusten Film bei einem blöden oder geizigen Multimediadiscounter für 10 € bringst. Dieses Exemplar dürfen sie nämlich gar nicht verleihen.

Nicolle

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Hallo,

Polizei und/oder Meldung bei der Versicherung eventuell
zumindest bezüglich der obskuren Bearbeitungsgebühren eine
andere Rechtslage oder ein Anspruch bei zB. der
Haftpflichtversicherung bestünde.

Welche obskuren Bearbeitungsgebühren?

Ich versteh das ganze nicht: Jemand leiht sich was und macht das kaputt oder verschlampt es, dann ist es doch ganz normal, das er das ersetzen muß.Ganz einfach. Egal, was das Teil kostet, oder welches Einkommen man hat.

Wenn ich meinem Kumpel mein Auto leihe und er kommt zurück und sagt: „Hey ich hab ne gute und ne schlechte Nachricht. Die gute ist, Dein Airbag funktioniert.“ Dann möchte ich schon, das er mir den Schaden ersetzt, egal was für ein Einkommen er hat.

Grüße
Schmidti

Hallo,

OK. Aber bis zu welchen Punkt sind die in der AGB festgelegten
„Konditionen“ rechtens? Welche rechtlichen Grenzen bestehen
hier und wo kann ich diese selbst nachvollziehen?

Das ergibt sich alles aus den §§ 305 ff. BGB und kann hier nicht abstrakt sondern muss anhand der konkreten AGB festgestellt werden.

Gruß
Dea

Bei eigenem Verschulden kann man nicht erwarten, dass jemand anderer zahlt.

Handelte es sich wirklich um Diebstahl durch einen Dritten, dann sollte man selbstverständlich Anzeige erstatten. Denn der Dieb wäre der einzige, der einem den Schaden ersetzen müsste.

Gruß!

Horst

Hallo,

OK, danke. Ich werde dort einmal nachlesen.

Grüße,
TB

Das ergibt sich alles aus den §§ 305 ff. BGB und kann hier
nicht abstrakt sondern muss anhand der konkreten AGB
festgestellt werden.

Hallo!

Ich versteh das ganze nicht: Jemand leiht sich was und macht
das kaputt oder verschlampt es, dann ist es doch ganz normal,
das er das ersetzen muß.Ganz einfach. Egal, was das Teil
kostet, oder welches Einkommen man hat.

Missverständnis. Das sehe ich auch nicht anders. Die „Strafe“ muss natürlich unabhängig vom einkommen sein, da dieses ja nichts mit dem verursachten Schaden oder dem Aufwand für die Wiederbeschaffung zu tun hat. Logo.

Ich wollte lediglich erklären dass der Fall für die betreffende Person nicht „zuckersüß“ ist wie Sie anfangs erwähnten. Da man 6 Filme leihen kann und bei evtl. Diebstahl auf fast 700 Euro sitzen bleibt. Mich interessierte hier einfach wie ein „Betroffener“ in diesem Falle geschützt wäre. Wir versuchen nicht uns rauszuwinden keine Bange!

Egal. Danke für Ihre und Eure Hilfe. Ich glaube so viele Informationen kann man aus diesem Thread nicht mehr quetschen.

Hallo,

Mich interessierte hier
einfach wie ein „Betroffener“ in diesem Falle geschützt wäre.

Der ‚Betroffene‘ ist die Videothek. Und die ist durch das Gesetz geschützt.
Der Kunde kann sich schützen, indem er einfach keine 6 Filme auf einmal verbummelt.
Gruß
loderunner