Späte Heizkostenabrechnung

Hallo liebe Foris,

ich habe erst heute die Heizkostenabrechnung für 2008/2009 erhalten.
Meines Erachtens muß ich die nicht zahlen, weil die so spät eingetroffen ist.

Liege ich da richtig?
Vielleicht könnt ihr mir mit Angabe eines Paragrafen oder eines Aktenzeichen antworten…

Vielen Dank schon mal im Voraus.

Kathryn

Eindeutige Antwort: DAS KOMMT DARAUF AN :wink:
Maßgeblich ist der Abrechungsstichtag. Ist dieser regelmässig zB. der 30.06. ist die Abrechnnung bis 29.06. des Folgejahres zu erstellen. § 556 BGB
Dies gilt auch für Korrekturen (BGH VIII ZR 190/06)

Da Du keine konkreten Angaben gemacht hast, kann ich leider nur allgemein antworten.

Hi dabei kommt es auf den genauen Termin an. Nebenkostenabrechnungen verjähren nach einem Jahr. Hat die Heizkostenabrechnung eine Dienstleitungsfirma erstellt? Auf welches Datum ist diese datiert?
Gruß Peter