Späte hohe Nebenkostenabrechnung

Liebe wer weiss was Gemeinde

Ich hab heute überraschend von einem Anwalt eine Nebenkostenabrechnung bekommen, diese ist von meiner alten Wohnung.Die ich zum 01.03.2009 verlassen habe.

Hier ein paar einzelheiten:

Abrechnungsdatum 04.02.2010
Abrechnungszeitraum 01.01.2009-31.12.2009
Nutzungszeitraum 01.01.2009-28.02.2009

Das schreiben!

nunmehr liegt die Abrechnung der Hausverwaltung vor… usw
Die nicht verbrauchsabhängigen kosten habe ich durch 12 Monate geteilt und mit zwei Monaten multipliziert, d.h. für den Zeitraum Januar und Februar 2009. Der Teiler ist 6 (6 Parteien Wohnung). Es ergibt sich damit folgende Abrechnung:

Allgemeinstrom 14,91 Euro:6
Hauswart 314,20 Euro:6
Sonstige Kosten 13,60 Euro :6
Versicherung Leitungswasser 20,89 Euro:6

so geht das weiter und weiter bis dann.
Die meiner Meinung nach für 2 monate (Januar,Februar)
viel zu hohe Heizung/Wasserkosten von 840,68 Euro dazu kommt.

Leider haben wir keine schriftliche Wohnungsabnahme,
da die Wohnungsabnahme mündlich vonstattenging.

Die Zählerablesung fand erst nach dem Umzug statt
(ohne unserem beisein).

Wohnung: 81m2 bewohnt von 2 Erwachsenen und einem Kind.
Die monatlichen Nebenkosten betrugen 240 Euro.

Die Endsumme der Nebenkostenabrechnung beträgt abzüglich der monatlichen Vorauszahlungen 462,59 Euro.

Jetzt meine Fragen:

  1. Ist die Abrechnung fristgerecht?

  2. Soll ich dieser Forderung nachkommen?

Danke für das Durchlesen meiner Zeilen
und für die hoffendlich hilfreichen Antworten.

mfg Anja

Hey,
Ja die NK ist Fristgerecht er höätte sogar bis zum 31.12.2010 Zeit Gehabt.
Zu Zweiten da kann ich dir Nichts Genaueres sagen.
Lg Steffen

Hallo Anja,

zu 1.Der Vermieter handelt für den Abrechnungszeitraum korrekt.
Dieser Zeitraum war vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009.
Egal wann Sie in diesem Zeitraum ausgezogen sind, der Vermieter muss die Abrechnung bis zum 31.12.2010 zugestellt haben.
Daher ist alles fristgerecht.

zu 2. Hier kann ich nicht einfach beurteilen, was richtig oder was falsch ist, denn hier brauchen Sie dringend Einsicht in die Originalrechnungen.
Sind Wärmezähler für die Heizung und Wasserzwischenzähler vorhanden?
Wie erfolgte die Aufteilung, nach m² oder nach Personenzahl oder eine Kombination?
Hier kann ich Ihnen nur den Rat geben, mit Ihren Unterlagen zu einem Mieterschutzverein oder zu einem Anwalt für Mietrecht zu gehen und sich dort entsprechend beraten zu lassen.

Herzliche Grüße sendet Ihnen

Heinz Brassel

Das ist eine gültige Abrechnung der Vermieter oder Anwalt hat bis zu einem Jahr zeit Ihnen eine Abrechnung zuzusenden. Einzelheiten kann man nur in einer Prüfung abklären.

Gerne prüfen wir Ihre Unterlagen auf Richtigkeit und erstellen eine Liste mit möglichen Fehlern in Ihrer Mietnebenkosten Abrechnung.
Wir führen selbst keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes durch.
Bei rechtlichen Problemen übergeben wir Ihre Fälle dem mit uns kooperierenden Rechtsanwalt wenn Sie dies wünschen setzten Sie sich bitte mit uns in Verbindung
mehr unter www.info-nebenkosten.de

Hallo Anja,
es tut mir leid, aber ich kann Ihnen hier leider nicht helfen.
Wünsche Ihnen aber noch viel Glück.
Gruß
Mahema

Hallo Anja01,

habt ihr für 2008 eine NK-Abrechnung erhalten? Wenn ja dann diese bzgl. Heizung und Wasserkosten vergleichen.

Ich würde mir die Wasserkostenrechnung und die Heizkostenabrechnung vom Vermieter zeigen lassen bzw. um eine Kopie bitten. Ist denn ein Wasserzähler für die Wohnung überhaupt vorhanden? Wenn nicht, dann müssen ja die gesamten Wasserkosten des Hauses auch reduziert werden auf die Anzahl eurer Wohnmonate. Ist dies passiert?

Den Vermieter bitten, den Zwischenzählerstand Wasser und Heizung (Wie wird überhaupt der Verbrauch der Heizung ermittelt? Anhand von Röhrchen an den Heizkörpern? Ein Ablesedatum -evtl. macht dies ein Versorger- muss dann ja vorliegen) euch vorzulegen.

Weiter muss bei den Heizungskosten euer Verbrauchswert höher bewertet werden als die Grundkosten, mindestens 60 zu 40 Grundkosten. Ist dies aus der Abrechnung nachvollziehbar? Falls nicht, muss der Vermieter dies nachweisen bzw. eine schriftliche Abrechnung darüber vorlegen. Weiter kann man den Vermieter bitten, die Verbrauchsdaten vom Folgemieter über den restlichen Zeitraum 03-12 sich zeigen lassen oder Kontakt mit dem Nachmieter aufnehmen.
Das für die Monate Januar und Februar erhöhte Heizkosten anfallen ist ja durch die Wintermonate gegeben, dies ist zu berücksichtigen.

Beste Grüße
Kocki

Hallo Anja01,

eines habe ich vergessen. Die Frist ist eingehalten worden. Der Vermieter hat nach Ablauf des Kalenderjahres (in dem die Nebenkosten angefallen sind) zwölf Monate Zeit, dir die NK-Abrechnung zuzustellen.

Beste Grüße
Kocki

Hallo Anja,
erst einmal, ja die Rechnung ist fristgerecht und meines Erachtens auch ok.
Das die Heizungs- und Warmwasserkosten schockierend erscheinen, kann ich
verstehen, jedoch erscheinen sie mir durchaus möglich.
Die 240 Euro, die ihr monatlich gezahlt habt, - auch in den Sommermonaten, in
denen nicht geheizt wird… – sind natürlich für die bitterkalten Monate Januar und
Februar letzten Jahres viiiel zu wenig.
In den sauren Apfel werdet Ihr wohl beißen müssen.

MfG
RedMary