Also A.schenkt B.einen TV, der steht von nun an in der Wohnung von B. sie sind ein Paar.
A. verlässt B.
A. lässt 2 Monate verstreichen ohne jegliche Ansprüche anzumelden.
Plötzlich flattert B. ein Gerichtsbeschluss ins Haus.
B.hat mit Fristsezung von 2 Wochen den TV heraus zu geben oder 500€ in Teilbeträgen an den Kläger zu entrichten.
Die kosten des Verfahrens trägt B.
1.Ist so ein Verfahren Rechtens?
2.A. hat, zuvor, zu keinem Zeitpunkt einen Anspruch geäusert, reicht für seine Klage tatsächlich der Kaufbeleg?
3.Wie ist ein Wiederspruch zu formulieren b.z.w zu argumentieren?
Plötzlich flattert B. ein Gerichtsbeschluss ins Haus.
Das ist sehr unwahrscheinlich. Was stand denn da nun genau? „Versäumnisurteil“ vielleicht? Wenn ja, war das ganz sicher nicht das erste Schreiben des Gerichts.
B.hat mit Fristsezung von 2 Wochen den TV heraus zu geben oder
500€ in Teilbeträgen an den Kläger zu entrichten.
Die kosten des Verfahrens trägt B.
1.Ist so ein Verfahren Rechtens?
Wenn es ein Versäumnisurteil war: jein; im Grunde fehlt dann natürlich die Zustellung der Klage selbst, gegen die man sich verteidigen könnte. Etwas anderes als ein Versäumnisurteil leuchtet mir gerade nicht ein, insbesondere kann im einstweiligen Rechtsschutz (wo der Beschluss ohne vorherige Anhörung erfolgen kann) i.d.R. keine Herausgabe bewirkt werden.
2.A. hat, zuvor, zu keinem Zeitpunkt einen Anspruch geäusert,
reicht für seine Klage tatsächlich der Kaufbeleg?
Im Fall eines Versäumnisurteils reicht ein schlüssiger Vortrag („Der Fernseher gehört mir.“)
3.Wie ist ein Wiederspruch zu formulieren b.z.w zu
argumentieren?
Man nehme sich einen Anwalt… Als Laie kann man ja nicht mal den richtigen Antrag formulieren, und auch wenn ich dir damit jetzt helfen könnte, hilft’s nix, weil man am Ende ja doch anwaltlichen Beistand haben sollte.