späte NK Abrechnung mit Fehlern?

Mal folgenden Fall angenommen:
Familie A aus Köln kündigt zum 31.12.2009 ihre Wohnung. Der Vermieter V (wohnhaft in Ludwigshafen) behält einen Teilbetrag der Kaution zur Abrechnung der Nebenkosten ein.

Am 27.03.2011 klingelt abends der Bruder des V und überreicht dem erstaunten Herrn A eine Nebenkostenabrechnung über den Abrechnungszeitraum 01.04.2009 bis 31.03.2010.

Die NK Abrechnungen müssen bis zum 12. Monat nach Ende des Abrechnungszeitraumes dem Mieter bekannt gegeben werden, sonst verjährt der Nachzahlungsanspruch des Vermieters.

Frage: Darf der Vermieter bis 31.3. abrechnen, obaohl der Mieter am 31.12. ausgezogen ist? Hätte der Vermieter nicht bis 31.12.2010 seine Abrechnung einreichen müssen?

In der Abrechnung fndet A eine Rechnung über Brennstoffkosten vom 31.3.2010. Da hat er schon gar nicht mehr dort gewohnt. Ebenso Rechnungen über Betriebsstrom, Emissionsmessung und Kaminfeger aus Februar und März 2010, also nach seinem Auszug.

Muss der V dem A Kopien der Abrechnungen zur Verfügung stellen oder kann V von A verlangen, dass dieser zur Einsicht der Abrechnungsunterlagen nach Ludwigshafen kommt? Kann V von A die o.g. Kosten verlangen, obwohl die Belege aus Februar und März des Folgejahres sind?

Danke für Eure Antworten!

Mal folgenden Fall angenommen:
Familie A aus Köln kündigt zum 31.12.2009 ihre Wohnung. Der
Vermieter V (wohnhaft in Ludwigshafen) behält einen Teilbetrag
der Kaution zur Abrechnung der Nebenkosten ein.

Am 27.03.2011 klingelt abends der Bruder des V und überreicht
dem erstaunten Herrn A eine Nebenkostenabrechnung über den
Abrechnungszeitraum 01.04.2009 bis 31.03.2010.

Die NK Abrechnungen müssen bis zum 12. Monat nach Ende des
Abrechnungszeitraumes dem Mieter bekannt gegeben werden, sonst
verjährt der Nachzahlungsanspruch des Vermieters.

Frage: Darf der Vermieter bis 31.3. abrechnen, obaohl der
Mieter am 31.12. ausgezogen ist? Hätte der Vermieter nicht bis
31.12.2010 seine Abrechnung einreichen müssen?

frage zurück: wurde wirklich bis zum 31.03. abgerechnet, oder bezeichnet das nur den Abrechnungszeitraum, der anteilig übernommen werden muss? ersteres wäre nicht richtig, letzteres schon.

In der Abrechnung fndet A eine Rechnung über Brennstoffkosten
vom 31.3.2010. Da hat er schon gar nicht mehr dort gewohnt.
Ebenso Rechnungen über Betriebsstrom, Emissionsmessung und
Kaminfeger aus Februar und März 2010, also nach seinem Auszug.

naja, die frage ist doch: wie wird abgerechnet. betriebsstrom wird sicherlich (wie beim „normalen“ strom auch) eine jährliche rechnung gestellt. und die kommt nicht immer dann, wenn ein mieter auszieht. davon wäre der anteil zu bezahlen, der der wohnzeit entspricht - also 9/12. gleiches gilt für den schornsteinfeger und die emissionsmessung. beim brennstoff kommt es drauf an. wie wurde das denn die jahre vorher abgerechnet?

Muss der V dem A Kopien der Abrechnungen zur Verfügung stellen
oder kann V von A verlangen, dass dieser zur Einsicht der
Abrechnungsunterlagen nach Ludwigshafen kommt?

letzteres

Kann V von A
die o.g. Kosten verlangen, obwohl die Belege aus Februar und
März des Folgejahres sind?

ja sicher. wenn es leistungen beinhaltet, die zur mietzeit angefallen sind und in den nebenkosten entsprechend enthalten sind.

Hallo,

Abrechnungszeitraum 01.04.2009 bis 31.03.2010.
Frage: Darf der Vermieter bis 31.3. abrechnen, obaohl der
Mieter am 31.12. ausgezogen ist? Hätte der Vermieter nicht bis
31.12.2010 seine Abrechnung einreichen müssen?

In der Abrechnung fndet A eine Rechnung über Brennstoffkosten
vom 31.3.2010. Da hat er schon gar nicht mehr dort gewohnt.
Ebenso Rechnungen über Betriebsstrom, Emissionsmessung und
Kaminfeger aus Februar und März 2010, also nach seinem Auszug.

Abrechnungszeitraum ist Abrechnungszeitraum - und der war wohl schon länger so. Ist zwar nicht üblich vom Kalenderjahr abzuweichen, aber auch nicht verboten.
Man stelle sich immer ein Hochhaus vor, in dem oft wöchentlich Mieter ein- oder ausziehen. Wenn da die Verwaltung jedes mal eine Abrechnung machen müßte, wäre das ein enormer Zusatzaufwand.
Was die Brennstoffkosten angeht, machen es einige Verwalter so, daß sie immer kurz vor ende der Abrechnungsperiode die Tanks voll machen. Damit haben sie (recht genau) den Verbrauch des vergangenen Jahres ermittelt ohne sich auf (oft ungenaue) Tankuhren verlassen zu müssen.

Cu Rene

Danke für die schnellen Antworten. Das Haus wird mit Gas beheizt. Insofern kann der Mieter nicht wissen, ob es sich bei der Abrechnung vom 31.3.2010 um Gaskosten für 2009 oder das erste Quartal 2010 handelt.

Aufschluss darüber bietet nur die Einsichtnahme. Bei Abschluss des Mietvertrages wohnte der Vermieter in Köln. Er zog wohl nach Ludwigshafen um. Muss der Mieter zur Einsichtnahme nun so weit fahren?

Was wenn der Vermieter nach Timbuktu zieht? Muss der Mieter dann auch dahin fliegen?

Hallo,

Insofern kann der Mieter nicht wissen, ob es sich bei
der Abrechnung vom 31.3.2010 um Gaskosten für 2009 oder das
erste Quartal 2010 handelt.

Das sollte aber eigentlich ganz genau aus der Abrechnung hervorgehen.
Gruß
loderunner (ianal)