Hallo, ich habe schon die Suche benutzt, finde aber nicht genau das was ich suche. Hier nun meine Schilderung:
Kunde A fährt zum Autohaus mit einem Defekt an seinem Fahrzeug. Das Fahrzeug befindet sich in der so genannten Verlängerungsgarantie. Diese sah zum damaligen Zeitraum vor das der Kunde 40% der Materialkosten übernimmt. Der Kunde A schildert den Schaden dem Werkstattmitarbeiter. Dieser gab an, das er sich beim Hersterller erkundigen muss ob der Schaden mit der 40 / 60 Regelung bearbeitet werden kann. Kurze Zeit später rief der Werkstattmitarbeiter Kunde A an und bestätigte das der Defekt wie besprochen beglichen Wird. Kunde übernimmt 40% der Materialkosten, die Garantie die 60 % und die Arbeitsstunden. Daraufhin wurde die Reparatur beauftragt und das Auto zum Autohaus gebracht. Nach erfolgter Reparatur bezahlte Kunde A umgehend die ihm vorgelegte Rechnung.
Ca. 5 Monate später erhielt Kunde A, einen Anruf vom Werkstattmitarbeiter. Dieser teilte ihm mit, daß der Harsteller nun im Nachhinein eine Übernahme der Kosten ablehnt. Das Autohaus das die Reparatur durchführte, müsse Kunde A nun die anderen 6% sowie die Arbeitskosten in Rechnung stellen. Bis zum postalischen erhalt der Rechnung dauerte es nochmal rund einen Monat. Meine Fragen dazu:
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Muss Kunde A die 2. Rechnung bezahlen obwohl die Reparatur nur auf Grund des ersten Kostenvoranschlages, der die teilweise Übernahme der Kosten bestätigte, erfolgte?
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Das Autohaus hat bis zum heutigen Zeitpunkt die Rechnung bei Kunde A nie angemahnt (Rechnungsdatum ist April 2013) sondern immer nur telefonisch erinnert.
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Dürfen Rechnungen nachdatiert werden? Kunde A erhilet die 2. Rechnung mit dem selben Rechnungsdatum wie die 1. bereits beglichene, allerdings erst ca 6 Monate später per Post.
Vielen Dank schon einmal im voraus für eure Hilfe.
Stefan Arnold