hallo,
nehmen wir an, eine alleinerziehende mit drei kindern zieht während des laufenden schuljahres um. am neuen wohnort tritt sie eine arbeitsstelle an, wird aber ergänzend arbeitslosengeld 2 erhalten.
der älteste sohn besucht die letzte realschulklasse und wird nach dem abschluss am neuen wohnort eine berufsausbildung beginnen.
um den abschluss nicht zu gefährden, möchte er auf der jetzigen schule bleiben. es gäbe auch die möglichkeit, bis dahin bei einer tante zu wohnen.
wäre das möglich? wird er trotz der zeitweisen abwesenheit dem haushalt der mutter zugerechnet? und falls nicht: ist er in dieser zeit selbst arbeitslosengeld berechtigt? wird in diesem fall das einkommen der tante, die ja eigentlich nicht unterhaltspflichtig ist, eingerechnet? und wird die wohnungsgröße der mutter anerkannt, da sie ja trotzdem ein zimmer für ihren sohn benötigt, obwohl er ein paar monate bei der tante wohnt?
gruß
märzhase