Späteste Uhrzeit Schlüsselübergabe

Okay, ich habs kapiert. Nachdem der Post gelöscht wurde, weiß ich jetzt, dass hypothetisch gefragt werden soll…

Kurzum: gäbe es da den rein hypothetischen Untermieter ohne gültigen Mietvertrage in einer WG und der wollte zum 31.12. aus ziehen, wann genau müsste er den Schlüssel übergeben? Wollte er den Schlüssel erst um Mitternacht übergeben, wäre das okay? Nehmen wir an, der Hauptmieter müsste in der Sylvesternacht arbeiten und könnte nur bis 18 Uhr. Wäre dann der späteste Zeitpunkt 18 Uhr? Gehen wir davon aus, der Hauptmieter würde dreistrahlig an sich runter erbrechen, wenn er den Untermieter am 01.01. wieder zur Schlüsselübergabe sehen müsste… Könnte der Hauptmieter einen Verbündeten bitten, um Mitternacht das Schloß auszuwechseln? Wäre das rechtens?

Please help!!!

Danke
Nela

gültigen Mietvertrage in einer WG und der wollte zum 31.12.
aus ziehen, wann genau müsste er den Schlüssel übergeben?
Wollte er den Schlüssel erst um Mitternacht übergeben, wäre
das okay?

Mit Zustimmung - aber Übergabe kann durchaus zu üblichen „Geschäftszeiten“ verlangt werden :frowning:

Nehmen wir an, der Hauptmieter müsste in der

Sylvesternacht arbeiten und könnte nur bis 18 Uhr. Wäre dann
der späteste Zeitpunkt 18 Uhr?

Oder deshalb :smile:

Hauptmieter würde dreistrahlig an sich runter erbrechen, wenn
er den Untermieter am 01.01. wieder zur Schlüsselübergabe
sehen müsste… Könnte der Hauptmieter einen Verbündeten
bitten, um Mitternacht das Schloß auszuwechseln? Wäre das
rechtens?

Ja. Um 0.00 Uhr endet das Recht des Mieters, die Wohnung betreten zu können.

Mal ehrlich, geht es hier ums Prinzip oder ist der Menschenverstand wie das Mietverhältnis bereits erloschen?

G imager761

Kein Vertrag = Keine vertraglichen Verpflichtungen

Kurzum: gäbe es da den rein hypothetischen Untermieter ohne
gültigen Mietvertrage
in einer WG und der wollte zum 31.12.
aus ziehen, wann genau müsste er den Schlüssel übergeben?

Kapier ich nicht. Kein Vertrag = Keine vertraglichen Verpflichtungen.

Wie kommt der Typ also an den Schlüssel?

Da wäre wohl ein paar mehr Infos nötig…

Gruß

S.J.

Danke für die Antworten. Um es ein wenig genauer zu erklären, wieder rein hypothetisch: Dem aktuellen Untermieter A (der keinen Vertrag hat), gehörte die Whg einst. Da er keine Miete an den Vermieter gezahlt hat und aufflog wurde die Wohnung umgeschrieben und gehört jetzt dem Hauptmieter B. Da B kein Unmensch ist, hat sie A eingeräumt, noch einen Monat bleiben zu können, um sich etwas Neues zu suchen. Dafür hat sie auch anteilig Miete erhalten. A bildet sich ein, jetzt auch noch einen auf dick machen zu können und besteht darauf, den Schlüssel erst um Mitternacht am 31. zu übergeben.

Kann B darauf bestehen, den Schlüssel um 18 Uhr zu bekommen, weil sie um Mitternacht nicht zu Hause sein wird? Hat A irgendeinen Rechtsanspruch?

Danke

Auch mündliche Verträge sind gültig. Wenn das Mietverhältnis nachweislich bestanden hat, dann ist nix mit „keine vertragliche Verpflichtungen“

vnA

Auch mündliche Verträge sind gültig.

Das ist mir durchaus bekannt. Hier heißt es aber wörtlich „ohne gültigen Mietvertrag“.

Wenn das Mietverhältnis
nachweislich bestanden hat, dann ist nix mit „keine
vertragliche Verpflichtungen“

Wenn das Mietverhältnis nachweislich bestanden hat, müsste es ja einen Vertrag geben. Ob nun mündlich oder schriftlich ist zunächst irrelevant.

Ob es sich hier nun um einen Untermietvertrag im Sinne der gesetzlichen Regelungen oder um ein kostenloses befristetes Beherbergen handelt, geht aus dem Sachverhalt nicht hervor. Wir dürften uns einig sein, dass für die Beurteilung der Rechtsfolgen die Grundlagen nicht ganz irrelevant sind.

S.J.

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Nachtrag
Erst jetzt gesehen:

Wie weiter unten vom Fragesteller ergänzt, ist es alles andere als klar, was für eine Rechtsgrundlage hier vorliegt.

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Wohnungsübergabe / Schlüsselübergabe hat am Mo. 02.01.2012 nach Absprache zu erfolgen (siehe § 193 BGB).

[Zitat] Dafür hat sie auch anteilig Miete erhalten [/Zitat]
Was ist daran zweifelhaft? Alleine die Beweisbarkeit könnte in Frage gestellt werden. Bei unbarer Zahlung oder Quittung, ist auch das keine Frage mehr.

vnA

[Zitat] Dafür hat sie auch anteilig Miete erhalten [/Zitat]
Was ist daran zweifelhaft?

[Zitat] Untermieter ohne gültigen Mietvertrag [/Zitat]

Für mich alles andere als eindeutig.

Wenn ich jemandem für zwei Wochen bei mir wohnen lasse und der drückt mir 50 Euro in die Hand: Ist das zweifelsfrei ein Mietvertrag.

Wenn man nur das liest, was man lesen will, vielleicht…

Ich kann auf Grund der bisherigen Schilderungen nicht erkennen, was hier Fakt und Phase ist. Wenn Du es kannst, musst Du über hellseherische Fähigkeiten verfügen.

S.J.

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Mietverträge sind nicht an die Schriftform gebunden. Wenn ein mündlicher Mietvertrag angeblich besteht und die Zahlung dafür belegbar ist, dann muss das Nichtvorhandensein der mietvertragliche Vereinbarung erst mal bewiesen werden. Genau so wie der Gang zum Bäcker und der Satz: Ich hätte gerne ein Brötchen juristisch ein Kaufvertrag ist und niemand das Wahr haben möchte. Punkt.
Ich lese nicht das was ich will, sondern das worauf es meiner Meinung nach ankommt. Es kann sein, dass ich als juristischer Laie da falsch liege, aber deine Post’s veranlassen mich jetzt nicht wirklich meine Rechtsauffassung zu ändern. Und hellseherische Fähigkeiten braucht es dafür auch nicht.

vnA

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Seid bitte nett zueinander… Soweit ich da informiert bin, bedarf es bei einem Mietvertrag keiner schriftlichen Vereinbarung… aber darum gehts hier auch garnicht. Ich will eigentlich nur wissen, ob der Untermieter darauf bestehen kann, den Schlüssel erst um Mitternacht zu übergeben. Das wäre dann nämlich wirklich schlecht…

Wir sind doch nett zueinander. Hier im Forum hat mich noch niemand „nicht nett“ oder sogar „böse“ erlebt.
Die Antwort mit Fundquelle hast du bereits von Joschi erhalten
/t/spaeteste-uhrzeit-schluesseluebergabe/6718510/12

vnA

Danke, hab ich übersehen. Macht aber nix, denn die Schlüsselübergabe erfolgt jetzt sogar schon Freitag. Was ein Glück, ist der Untermieter nicht so rechtssicher, wie er vorgab zu sein :smile: