Hallo Forumsteilnehmer, Fachleute und Kenner.
Ein angenommener Fall:
Zwanzigjähriger erleidet einen Arbeitsunfall, anschließend OP und wurde vollkommen austherapiert.
Nun stellt sich aber nach… sagen wir mal nach 20 Jahren, heraus, dass durch, welche Gründe auch immer, eine wesentliche Verschlechterung des damals geschädigten Körperteils sich anzeigt.
Diese Verschlechterung ist so extrem, dass der Beruf aufgegeben werden muss,lange Arbeitslosigkeit, Umschulung, vielleicht auch nochmals viele Operationen oder sogar Amputation etc. die Folgen zu sein scheinen.
Sollte/muss man da zum Zeitpunkts des Arbeitsunfalles selbst so viele Papiere, Unterlagen, Krankenbereichte, Atteste, Gutachten etc. sammeln?
Ist dann der Geschädigte in der Beweispflicht um zu beweisen, dass dies die Spääääääätfolgen des damaligen Arbeitsunfalles sind?
Denn Krankenunterlagen bei den Ärtzen brauchen ja nur 10 Jahre aufbewahrt werden.
Was meint ihr dazu.
MfG
Hans13