Spätöffnungsarbeitszeit bei Kind

Moin zusammen !

Folgende hypothetische Situation :

Frau Müller kehrt nach Ihrem 2 jährigen Erziehungsurlaub
an ihren Arbeitsplatz im Verkauf bei einem
groszen skandinavischen Möbelhaus zurück…
Tarifvertrag Einzelhandel NRW gilt - !!! NICHT !!!-

Netterweise wird Sie nicht nur in eine andere Abteilung
versetzt sondern soll nun trotz fehlender (Spät-)Betreungs-
möglichkeit f.d. Kind auch Spätarbeit leisten (20 bzw. 22 Uhr ).

Ist Frau Müller verpflichtet Spätarbeit zu leisten ?
Wenn - JA - In welchem Rahmen ?
Wenn -Nein- Warum nicht ?

Vorweg schon mal Dank f.d. hypothetische Situation klärende Antworten

Nico - Der mit dem Elch tanzt- :wink:

Hi!

Es hängt davon ab, was vertraglich im Wortlaut zum Thema Arbeitszeit vereinbart ist.

LG
Guido

Hej Guido !

Erstmal ein dickes Danke f.d. schnelle Antwort !

Angenommen im fiktiven Arbeitsvertrag d. Fr. M. würde stehen:

Die regelmäßige Arbeitszeit und deren Verteilung auf die einzelnen Wochentage ergibt sich aus den tariflichen Bestimmungen, betrieblichen und einzelvertraglichen Regelungen.

Ein gültiger Tarifvertrag existiert anscheinend nicht (mehr?)…
Eine Betriebsvereinbarung ist unserer Frau M. auch nicht bekannt.
Der BR kann / will anscheinend auch Nix dazu sagen.

LG Nico

Hi!

Ein gültiger Tarifvertrag existiert anscheinend nicht
(mehr?)…
Eine Betriebsvereinbarung ist unserer Frau M. auch nicht
bekannt.
Der BR kann / will anscheinend auch Nix dazu sagen.

Wenn keine Vereinbarung existiert, hat der AG idR. den vollen Genuss seines Direktionsrechts - sprich: Frau M. hat schlechte Karten.

Aber das ist wirklich sehr einzelfallabhängig und gilt wirklich nur, wenn keine andere Regelung abzuleiten ist.
Wäre das Ganze ein realer und kein fiktiver Fall, würde ich Frau M. das intensive Gespräch mit dem BR und notfalls auch den Gang zum guten Fachanwalt für Arbeitsrecht empfehlen…

LG
Guido

groszen skandinavischen Möbelhaus zurück…

Netterweise wird Sie nicht nur in eine andere Abteilung
versetzt sondern soll nun trotz fehlender (Spät-)Betreungs-
möglichkeit f.d. Kind auch Spätarbeit leisten (20 bzw. 22 Uhr
).

Hat das Smâland dann schon zu?

Gruß Susanne

Guten Abend, Susanne !

Abgesehen vom Aufnahmealter des Smalandes (3J.)…
gibt es noch das Problem der Nichtaufnahme der Kinder v. Betriebsangehoerigen (oder gibt es tatsaechlich schon den lange geplanten,selten/nie(?) in .de) verwirklichten Kindergarten fuer
Betriebsangehoerige?

Wenn -JA- dann bestimmt nur in Wallau !

Du siehst… Fr. Müller hat bei diesem sozial eingestelltem Unternehmen trotz der explizit beworbenen sozialen Aussenwirkung ein Problem.

Schoene Gruesze und einen guten Wochenverlauf nach Wallau wuenschend

Nico

…der aus DK andere Arbeitsbedingungen kennt und sich schon mal die fiktiven Hoerner spitzt

Hallo, es sollte auch nur der Hinweis sein, dass oft bei Spätarbeitszeit uä. geschriehenen wird, ohne sich Gedanken um Alternativen zu machen, nur weil man das Kind nicht wie adere in den Kindergarten (mit Öffnungszeit von 8-12 oder gar von 9-13, passt auch nicht zu jedem Dienstplan) bringen kann.
Abend lässt sich dagegen so ein Kind durchaus auch mal bei der dann schon Feierabend habenden Verwandtschaft (oder gar dem Vater?) unterbringen, oder man besorgt einen Babysitter (ok der kostet natürlich mehr), oder eine Leihoma oder es gibt evtl sogar einen 24StundenKindergarten in der Gegend oder man fragt den AG, wenn das Kind noch so klein ist, ob man es nicht einfach mitnehmen kann (kommt auf den Job und das Kind an, aber mit Tragetuch vor den Bauch geschnallt stört es zumindest im Büro nicht, bei einem Beraterjob kann das Unternehmen so seine Kinderfreundlichkeit herausstellen, nur beim Möbelaufbau wirds schwierig. ) oder, oder…
Bevor du jetzt sagst ich hätte einen Knall, ich kenn ein Bürobaby, die hat das prima mitgemacht und keiner (Geschäftskontakte, Besucher) hat irgendwie negativ reagiert darauf. Ist aber auch eher Modell Grinsebacke ;-D
Gruß Susanne

Wenn keine Vereinbarung existiert, hat der AG idR. den vollen
Genuss seines Direktionsrechts - sprich: Frau M. hat schlechte
Karten.

LG
Guido

Nur zur Ergänzung: der AG muss sein Direktionsrecht in den Grenzen billigen Ermessens ausüben, § 315 BGB.

Ich habe allerdings gewisse Zweifel, ob man darüber dazu kommt, dass Mitarbeiter mit Kindern nicht im Spätdienst eingesetzt werden dürfen. Schließlich wird die Mutter in unserem fiktiven Beispiel nicht die einzige Mitarbeiterin mit Kind sein und eine vernünftige Personalplanung sonst schnell sehr, sehr schwierig.

Chrissie

Hi!

Ich habe allerdings gewisse Zweifel, ob man darüber dazu
kommt, dass Mitarbeiter mit Kindern nicht im Spätdienst
eingesetzt werden dürfen. Schließlich wird die Mutter in
unserem fiktiven Beispiel nicht die einzige Mitarbeiterin mit
Kind sein und eine vernünftige Personalplanung sonst schnell
sehr, sehr schwierig.

Deshalb erwähnte ich das erst gar nicht *g*

Danke für die Ergänzung

LG
GUido