die hiesige Sparkasse kündigt in einem Schreiben an ihre Online-Banking-Kunden an, für eine (meinerseits nicht in Auftrag gegebene) Umstellung des TAN-Verfahrens im Online-Banking einmalig Gebühren von 9,90 Euro zu erheben.
Ab dem 1. 7. sind die neuen TAN-Verfahren („sms-TAN“ und „chip-TAN“) obligat, d. h. sie werden dem Kunden aufgezwungen, auch wenn er (in diesem Falle ich) sie gar nicht will. Das alte Verfahren (TAN-Liste) funktioniert nach der Umstellung nicht mehr.
Darf die Sparkasse für so etwas überhaupt Gebühren erheben, zumal sie einem schließlich keine Alternative läßt? Hat es Sinn, gegen die Gebühr zu protestieren? Gibt es hier evtl. Gesetzestexte, auf die man sich berufen kann? Welche?
in unserer Bank haben wir schon vor langer Zeit auf den Smart-Tan-Leser umgestellt. Bei uns müssen die Kunden auch einmalig 9,99 Euro für das Lesegerät bezahlen, nicht für die Umstellung!
Dagegen wehren kannst Du Dich eigentlich nicht, ansonsten kannst Du Dein Konto nicht mehr online führen und musst wieder höhrere Ko-Fü Gebühren zahlen.
Vielleicht darf ich mich an dieser Stelle mal einmischen mit einer zum Thema gehörenden, aber etwas anderen Frage:
Bei dem mTAN-Verfahren (das mit der SMS) stört mich, dass es so aussieht, als würde man sich eine TAN nur an EIN Händi schicken lassen können. Wer hat sich denn sowas ausgedacht? Was, wenn mehr als eine Person ein Konto nutzt?
Beim anderen Verfahren kostet das Lesegerät mehr als nur 10 EUR.
Ich fühle mich ein wenig veräppelt von diesen für mich weltfremden, angeblich besseren Verfahren. Kennt sich jemand damit aus?
Ja, ich weiß, ich kann auch bei meiner Bank anfragen, aber das hier ist halt für den Moment schneller und einfacher
Ich weiß zwar nicht um welche Bank es bei dir geht, aber beispielsweise bei der Postbank kann man mehre Telefonnummern hinterlegen und pro Auftrag auswählen, an welche die Tan geschickt werden soll.
Wer allerdings so blöd ist, in Communities „Jeder darf mir Nachrichten senden“ anzuklicken bzw. angeklickt zu lassen, ist selber schuld, wenn ihm plötzlich irgendein Spammer eine Spyware unterjubelt.
Und dem „Skimming“ ist mit einer Änderung des TAN-Verfahrens grundsätzlich gar nicht beizukommen, denn für Kreditkarten-Transaktionen kommen schließlich eh keine TANs zur Anwendung…
Und dem „Skimming“ ist mit einer Änderung des TAN-Verfahrens
grundsätzlich gar nicht beizukommen, denn für
Kreditkarten-Transaktionen kommen schließlich eh keine TANs
zur Anwendung…
ich schrieb ab Minute 6:45, ich sprach nicht davon den ganzen Beitrag anzusehen:wink:
wenn ein Kunde nicht für das Lesegerät bezahlen möchte, kann er zukünftig kein Online-Banking mehr machen, also keine Tans generieren und sein Konto muss umgestellt werden.
Dann bleibt ihm nur die herkömmliche Kontoführung, die normalerweise teurer ist, wie die Online-Kontoführung.
hm, von einem Online-Banking-Umstellungsgesetz hab zumindest ich
leider noch nie gehört…
Wenn, dann greift hier natürlich ein allgemeineres Gesetz (z. B. Bankenrecht oder BGB), welches grundsätzlich regelt, ob einem Kunden nachträglich derartige Zusatzkosten aufgebürdet werden dürfen, wenn diese nicht von vornherein vertraglich vereinbart wurden.