Spamming

Hallo liebe Rechtsexperten,

Wo ist die Grenze zwischen erlaubter Werbung und Spamming?
Bei der guten alten Briefpost ist es ja so, dass mir jeder einen persönlich an mich adressierten Briefumschlag mit Werbung schicken darf. Da hilft auch kein „Bitte keine Werbung einwerfen“ am Briefkasten. Das einzige was ich in dem Fall tun kann ist zurückzuschreiben und den Versender aufzufordern mir in Zukunft nichts mehr zu schicken.

Wie ist das aber mit Emails?
Angenommen ich möchte ein Produkt verkaufen. Ich surfe durchs Internet und finde einige Websites, die an meinem Produkt interessiert sein könnten. Darf ich diese Personen dann gezielt anschreiben und mein Produkt vorstellen oder ist das schon Spamming? Ich sammle ja nicht blind Emailadressen und verschicke Massenmails, sondern ich möchte die Leute gezielt ansprechen und ihnen ein Angebot machen. Ist das erlaubt?

Vielen Dank für Eure Einschätzungen
Jojo

Hi Joachim
http://www.jurpc.de/aufsatz/20000047.htm
http://www.sakowski.de/onl-r/onl-r29.html

zwei Links zum Thema

Die Rechtssprechung scheint da etwas uneinheitlich zu sein, Ein OLG-Urteil liegt vom OLG hamburg vor… aber ob das auf deine Situation passt?

Gruß
Mike

Hallo JoJo,

solange du dein produkt an Gewerbetreibende anbietest, kannste das machen, die müssen sowas ertragen.

Bei Privatpersonen musst du vorsichtiger sein.

Tipp: 1. Mail nicht gleich mit Angebot, sondern nur fragen ob du dein Produkt anbieten darfst. (vielleicht mit Link auf deine Homepage)

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