Hallo,
mal angenommen jemand bietet auf seiner Homepage einen Newsletter an. Zum Schutz bekommt jede eingetragene EMail-Adresse eine EMail mit einem Bestätigungslink. Wenn jetzt jemand eine fremde Adresse einträgt und der Empfänger empfindet das als Spam und will Geld haben / Anzeige erstatten. Wie kann man sich rechtlich davor schützen?
Oder anders. Nicht der Betreiber der Homepage bietet den Newsletter direkt an sondern er nutzt einen Newsletter-Service. Wie kann sie der Betreiber des Newsletter-Service vor Klagen schützen? Er hat ja nur indirekt mit dem Versand zu tun?
Danke
EMail-Adresse eine EMail mit einem Bestätigungslink. Wenn
jetzt jemand eine fremde Adresse einträgt und der Empfänger
empfindet das als Spam und will Geld haben / Anzeige
erstatten. Wie kann man sich rechtlich davor schützen?
Vor unsinnigen Anzeigen kann man sich nicht schützen, allenfalls eine Rechtsschutzversicherung abschliessen.
Oder anders. Nicht der Betreiber der Homepage bietet den
Newsletter direkt an sondern er nutzt einen
Newsletter-Service. Wie kann sie der Betreiber des
Newsletter-Service vor Klagen schützen? Er hat ja nur indirekt
mit dem Versand zu tun?
Das von dir beschriebene Double-Opt-in Verfahren schützt m. E. hinreichend vor berechtigten Klagen oder Anzeigen. Allenfalls könnte noch jeder Opt-in-Call in einer Datenbank vermerkt werden, um auf diese Weise Mehrfachanmeldeversuche abfangen zu können. Wenn ich nämlich auf die Idee käme, meinem blöden Nachbarn über Wochen hinweg zwei mal täglich für diesen Newsletter anzumelden, könnte der Newsletterbetreiber als Mitstörer haftbar gemacht werden.
Ferner ist darauf zu achten, dass die Bestätigungsmail ihrerseits keinerlei Werbung oder redaktionelle Inhalte beinhaltet, sondern klar als ausschliesslich für diesen Zweck bestimmt erkennbar ist.
Vor böswilligen Zeitgenossen kannst du dich auf diese Weise, wie gesagt, nicht schützen, wohl aber davor, dass diese dir tatsächlich an den Karren fahren können.
IANAL,
Schorsch
Hallo, Alex,
m.E. kannst Du im ersten Fall nichts tun.
Abhilfe schafft nur, der in der Bestellung angegebenen e-Mail-Adresse eine Mail zu schicken, in der nur die Anmeldung bestätigt wird. und um Antwortmail zu bitten, wenn die Bestellung wirklich erfolgen soll. Dann bist Du Dir sicher, dass der wirkliche Inhaber der e-Mailadresse tatsächlich den Newsletter abonnieren möchte.
Größere Newsletter-Services machen da generell so.
Gruß
Eckard.