Hallo,
Jemand hat eine Internetseite zum Thema Tierschutz. Dort ist eine interaktive Linkliste, in die Besucher Links zum Thema eintragen können.
An die üblichen Spammer mit ihren Porno- und Werbelinks hat man sich schon gewöhnt.
Nun kommt eine Firma X auf eine neue Idee: man trägt sich in die Linkliste als Tierschutzseite ein, in Wirklichkeit führt der Link aber zur Firmenhomepage, die natürlich nüscht mit Tierschutz zu tun hat.
Jemand würde den Betreibern der Seite gerne eine gesalzene Email schreiben und mit dem Anwalt drohen. Welchen Tatbestand könnte jemand da erwähnen?
Jemand muss davon ausgehen, dass es sich um Absicht handelt, denn die verlinkte Seite ist nicht sehr bekannt - es ist also unwahrscheinlich dass ein fieser Dritter dies gemacht hat um der Firma zu schaden.
Jemand hat übrigends vermutlich keine Logfiles des Eintrages (wird das irgendwo festgehalten).
Gruß,
Myriam
Jemand würde den Betreibern der Seite gerne eine gesalzene
Email schreiben und mit dem Anwalt drohen. Welchen Tatbestand
könnte jemand da erwähnen?
Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung wegen Verstosses gegen die AGB der Webseite.
Jemand muss davon ausgehen, dass es sich um Absicht handelt,
denn die verlinkte Seite ist nicht sehr bekannt - es ist also
unwahrscheinlich dass ein fieser Dritter dies gemacht hat um
der Firma zu schaden.
Jemand hat übrigends vermutlich keine Logfiles des Eintrages
(wird das irgendwo festgehalten).
„Muss davon ausgehen“, „unwahrscheinlich“, das sind derart schwammige Formulierungen, dass man sich hier sehr genau überlegen sollte, wieweit man hier eskalieren möchte. Selbst wenn du Logfiles zur Verfügung hättest, die du aber wegen derartig geringfügiger Vorwürfe kaum von deinem Provider bekommen wirst, müsste diese Firma sich schon reichlich dumm angestellt haben, um aus den Logs das Unternehmen oder einen Mitarbeiter des Unternehmens als Verursacher ermitteln zu können.
Ein Anschreiben, in dem du die Firma bestimmt, aber höflich! um Aufklärung bezügl. dieses Vorfalls bittest, sollte m. E. im ersten Schritt reichen. Für irgendwelche Drohungen hast du einfach zu wenig in der Hand.
Gruss
Schorsch
Ein Anschreiben, in dem du die Firma bestimmt, aber höflich!
um Aufklärung bezügl. dieses Vorfalls bittest, sollte m. E. im
ersten Schritt reichen. Für irgendwelche Drohungen hast du
einfach zu wenig in der Hand.
So etwas hatte jemand sich ja auch vorgestellt. Die Drohung sollte in etwa lauten „sollte das nochmal passieren behalten wir uns weitere Schritte vor“. Jemand sucht daher Formulierungen wie von Dir im ersten Absatz genannt.
Danke,
Myriam