Spamschutz§Fernmeldegeheimnis?

hallo,
wenn ein mailserver fragt:
„möchten sie den Spamschutz aktivieren?“
heißt das dann automatisch dein persönliches Fernmeldegeheimnis wird deaktiviert?

danke
Friedrich
http://static.flickr.com/6/75317622_d8df0be688_m.jpg

Im Allgemeinen nein
… denn die Software (z.B. SPAM-Assassin) welche die E-Mails „durchliest“ kann sich danach nicht mehr daran erinnern, was sie gelesen hat.

Es verbleibt nur ein „Vorgeschlagen-zum-Aussortieren-Stempel“ und den kann deine E-Mail-Software zur Freund-/Feinderkennung nutzen.

So ist das zumindest bei meinem ISP (domainfactory.de).

Gruß

Stefan

hallo,

wenn ein mailserver fragt:
„möchten sie den Spamschutz aktivieren?“
heißt das dann automatisch dein persönliches
Fernmeldegeheimnis wird deaktiviert?

ja, denn Du gibst damit die Erlaubnis, dass eine Software des Providers alle eingehenden eMails analysiert und ggf. löscht. Es hat also schon was mit Vertrauen zu tun, und durch das Fernmeldegeheimnis ist das ohne Deine Zustimmung nicht erlaubt.

Falls Du mit der Frage allerdings meinst, ob sich dann jemand von Deinem Provider Deine Mails durchliest: Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit „Nein“.

Gruß,

Malte

… denn die Software (z.B. SPAM-Assassin) welche die E-Mails
„durchliest“ kann sich danach nicht mehr daran erinnern, was
sie gelesen hat.

Nein, das ist unerheblich. Laut §88 Telekommunikationsgesetz Absatz 3 ist es dem Betreiber „untersagt, sich oder anderen über das für die geschäftsmäßige Erbringung der Telekommunikationsdienste einschließlich des Schutzes ihrer technischen Systeme erforderliche Maß hinaus Kenntnis vom Inhalt oder den näheren Umständen der Telekommunikation zu verschaffen.
Bei einer Analyse der Mail auf Spam hin verschafft sich der Betreiber eindeutig Kenntnis vom Inhalt. Da SPAM nicht für den Schutz des technischen Systems bedrohlich ist, lässt sich hier keine Berechtigung ableiten. Das filtern von SPAM ohne die Einwilligung des Nutzers ist daher nicht zulässig und eindeutig ein Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis.

Etwas anderes ist die Filterung von Virenmails. Diese ist zulässig, da Viren eine Bedrohung des Systems darstellen und daher der Provider Kenntnis vom Inhalt nehmen kann, um sein System zu schützen.