Hallo,
in den Medien war zu hören, dass besorgte Passagiere die
Unglücksmaschine zwischen dem abgebrochenen Start und dem
zweiten Versuch verlassen wollten.
Ihnen wurde dies angeblich verwehrt.
Auch wenn das nur ein „Randthema“ ist: man beruft sich da auf SMS, die jemand versendet hat. Die Frage ist aber wie fundiert und verbindlich das ist, denn man kann die Beteiligten dazu nicht mehr fragen. Es könnte ja auch sein dass jemand sinngemäß formuliert hat dass er sich nicht ganz wohl fühlt und eigentlich gerne aussteigen würde, thematisiert das aber andererseits nicht gegenüber der Crew weil man denkt dass es nach dem Abrollen eh keine Chance zum Aussteigen mehr gibt.
Die Medien spielen diese Sache natürlich hoch weil es in die Dramaturgie der Katastrophenberichterstattung passt. Ob es aber wirklich so war dass Leute „gewaltsam“ am Aussteigen gehindert wurden sei mal dahingestellt. Aber das nur nebenbei.
Ist dies überhaupt zulässig? Das hört sich fast an wie
Freiheitsberaubung?
Man bewegt sich hier in einem Spannungsfeld zwischen einerseits der von dir angesprochenen Freiheitsberaubung und andererseits der Verantwortung der Crew für die Sicherheit der Passagiere.
Wenn jemand partout aussteigen will hat er in der Tat das Recht darauf und ein zwanghaftes Festhalten des Passagiers, indem man ihm das Aussteigen verwehrt obwohl es möglich wäre, ist tatsächlich eine Freiheitsberaubung.
Andererseits trägt die Crew die Verantwortung für die sichere Flugdurchführung, was auch bedeutet dass es aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist jemanden überall „einfach so“ aussteigen zu lassen. Auf einem Taxiway auf dem Weg zur Runway anzuhalten ist z. B. nicht drin weil dann würde jemand irgendwo mitten über den Flughafen rennen. Oder wenn er sich schon die Füsse verknackt während er aus der Kabine hüpft würde derjenige nachher garantiert auch noch Schadensersatz dafür verlangen dass man ihm nicht besser behilflich war…
Zu bedenken ist auch dass wenn der Passagier aussteigt sein Gepäck ausgeladen werden muss.
Unter dem Strich erzwingt also eine Forderung, aussteigen zu wollen, dass das Flugzeug zum Gate zurückrollen muss.
Das führt zu Verspätungen, hohen Kosten, könnte sogar bedeuten dass die Crew ihre Flugpensum an dem Tag nicht mehr absolvieren kann weil sie aufgrund der Verzögerungen ihre max. Flugdienstzeiten zu überschreiten droht.
Letztlich darf man nicht gezwungen werden an Bord bleiben zu müssen und wenn ein Passagier vehement fordert aussteigen zu wollen, ist eine Crew gut beraten ihm das nicht zwangsweise zu verwehren. Gerade solange man noch am Boden ist macht es auch keinen Sinn das Problem eines solchen Passagiers mit in die Luft zu nehmen.
Der Passagier muss dann aber auch damit rechnen dass unglaubliche Kosten auf ihn zukommen, weil an so einer Sache ggf. ein riesiger Rattenschwanz an Kosten hängt.
Ist man erst in der Luft kann der Passagier nicht mehr so ohne weiteres verlangen dass man unverzüglich landet um ihn aussteigen zu lassen. Immerhin hat er sich dann selbstständig in die Situation begeben und kann nicht erwarten dass er weiterhin uneingeschränkt bestimmen oder fordern kann.
In der Regel sollte man die Entscheidung, mitzufliegen oder es sein zu lassen, treffen bevor man an Bord geht. Oder eben sofort wieder aussteigen, bevor das Gate verlassen wurde…
Wer ist verantwortlich für diese Entscheidung?
Sobald die Türen geschlossen wurden und das Flugzeug „off blocks“ ist gilt an Bord die Entscheidungsgewalt des Kapitäns. Die greift also nicht erst nach dem Abheben, sondern auch schon/noch bei den Rollvorgängen am Boden.
Das praktische Problem wird hier sein dass die Cockpittüre zu ist, man sich meistens auch nicht stundenlang auf den Rollwegen aufhält und die Cockpit-Crew währenddessen beschäftigt ist. Es ist also in der Praxis schwierig mit dem Kapitän über das Aussteigen zu verhandeln… das müsste dann von den Flugbegleitern weitergemeldet werden, und die werden natürlich versuchen einen zu beruhigen. Ob es dann also tatsächlich soweit kommt dass der Kapitän zurück rollt oder inzwischen der Start beginnt, dürfte im Einzelfall fraglich sein.
Zu Spanair: noch gibt es nichts Offizielles, aber nach bisherigen Meldungen wurde ein Air Intake im vorderen Berich des Flugzeugs repariert, als Unfallsursache kristallisiert sich eine Fehlfunktion der Reverser am rechten Triebwerk heraus. Sollte sich das bestätigen hätte es absolut nichts miteinander zu tun, die Unfallursache ist dann also nicht im Zusammenhang mit der vorhergehenden Reparatur zu sehen.
Gruß,
MecFleih