Spanien Arbeitslosengeld

…wer weiss wo man sich schlau machen kann wenn es um das Arbeitslosengeld geht ?
Ich habe 12 Monate gearbeitet mit spanischen Arbeitsvertrag angemeldet etc. und nun hatte ich 6 Monate Anspruch auf A-geld. Mir sagte jemand die goldene Regel lautet wenn man 12 Monate gearbeitet hat Anspruch auf 6 Monate / 24 Monate gearbeitet Anspruch auf 12 Monate und soweiter, also immer die hälfte von der gearbeiteten Zeit bzw. von der ins Soziale Netz eingezahlten Beiträge.
Was passierten danach ? Wie bezahlen denn dann all die Spanier und Deutschen im Ausland lebenden ihre Miete und Essen. Soetwas wie ALG2 gibt es ja wohl nicht oder ?
Wer kann mir da mal BITTE auf die Sprünge helfen…?

Im vorraus vielen Dank
Ron

Hallo

wie lange es ALG gibt findest du hier
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25638/Navigation/zen…

Die Antwort ist auf der Seite der Arbeitsagentur ganz einfach zu finden:

Mit Portable Document U1 bzw. Bescheinigung E301 im Ausland erworbene Versicherungs- und Beschäftigungszeiten nachweisen

Im Ausland erworbene Versicherungszeiten können unter bestimmten Voraussetzungen für einen deutschen Anspruch auf Arbeitslosengeld berücksichtigt werden. In der Regel können die ausländischen Zeiten nur dann berücksichtigt werden, wenn Sie nach der Auslandsbeschäftigung und vor der Beantragung von Arbeitslosengeld eine versicherungspflichtige Beschäftigung in Deutschland ausgeübt haben. Diese letzte Beschäftigung in Deutschland ist nicht erforderlich, wenn Sie zuletzt als Grenzgänger im Ausland gearbeitet haben.

Die ausländischen Zeiten werden mit dem Portable Document U1 bzw. der Bescheinigung E301 nachgewiesen.

Ausführliche Informationen zu Anspruchsvoraussetzungen und möglichen Ausnahmergelungen erhalten Sie im Merkblatt 20 „Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung“

und hier der Link zum entsprechenden Infoblatt
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe…

Grüße

Servus Ron,

das ist nicht so richtig mit dem Anspruch und die Regel stimmt ebenfalls nicht. Du hast Anspruch auf ALG 1 nach deutschem Recht, wenn in den letzten 24 Monate,
davon 12 Monate, Sozialversicherungspflichtige Beiträge einbezahlt worden sind.

Gehe zu deinem zuständigen Arbeitsamt in deiner Stadt, und lasse Dir einen Termin dort Amt geben. Erkläre deinen Sachverhalt sowie es mit dem Anspruch auf ALG aussieht.
Wie das mit spanischen Arbeitsvertrag und Arbeitsrecht/Anspruch ist, kann ich nicht sagen. Das heißt, wie es mit dem Anspruch in Deutschland damit aussieht.

Arbeitslosengeld 1, auch ALG I genannt, ist im Gegensatz zu Hartz 4 keine Sozialleistung, sondern ein sozialversicherungsrechtlicher Anspruch.

Danach kannst Du ALG 2 beantragen. (Deutschland)
Beachte 3 Monate vor Ablauf ALG1 beim Amt melden und Antrag auf ALG 2 stellen.
Arbeitslosengeld im Ausland
Arbeitslosengeld kann grundsätzlich nur von Personen beansprucht werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Das gilt jedoch nicht für solche Arbeitslose, die einen grenznahen Auslandswohnsitz haben und die zuvor in Deutschland gewohnt haben und in Deutschland beitragspflichtig gewesen sind.
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordr…

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang

Wie bezahlen denn dann all die Spanier

und Deutschen im Ausland lebenden ihre Miete und Essen.
Soetwas wie ALG2 gibt es ja wohl nicht oder ?
Wer kann mir da mal BITTE auf die Sprünge helfen…?

Im vorraus vielen Dank
Ron

Da solltest du einen Deutschen fragen, der in Spanien arbeitslos ist. Ich kann dir da nicht weiter helfen.

Hola Wolfgang,
ich habe meinen Anspruch hier am Amt geltend gemacht, ich habe ja auch vor meiner Ausreie nach Spanien 2005 hier in Deutschland immer gearbeitet.Vorraussetzung war dass ich mindestens 1 Tag in einem festen Arbeitsverhältnis unter vertrag war…auch komisch oder… so hat mich ein Freund in einem Autohaus unter gebracht für 4 Wochen weil sich ja nicht einmal der ganze Papierkrieg lohn wegen einem 1 Tag?

Meine Frage war eher… ob ich vielleicht hätte in >Spanien bleiben können …ob es da auch soetwas wie Unterstützung zum Lebensunterhalt gibt…zu mir wurde gesagt wenn der Anspruch erlischt ist sense… ich konnte halt zum schluss nicht einmal mehr meine Miete bezahlen, meine Auto habe ich verkauft und wohne nach so vielen Jahren wieder bei meinen Grosseltern… :frowning: traurig…aber wahr

Ron

Hola danke…

die paar Leute die ich da kenne wissen selber nicht genau bescheid und schlagen sich mit gelegenheitsjobs durch, nach dem Motto eine Hand wäscht die andere… alles schwarz …verstehst du…
aber danke für deine Reaktion…:wink:

Ron

Hallo

tut mir leid, über die spanischen Sozialleistungs-Regelungen weiß ich nicht Bescheid und müsste genauso googlen wie du es sicher kannst :wink: Stichworte: arbeitslos +spanien, sozialleistungen +spanien, sozialhilfe +spanien usw.

Nur auf die Schnelle gegooglet, vielleicht nicht mehr ganz aktuell:
http://www.justlanded.com/deutsch/Spanien/Artikel/Jo…

http://www.madrid.diplo.de/contentblob/3011932/Daten…

http://margotaigner.suite101.de/arbeitslosengeld-in-…

(Anspruch auf deutsches ALG2 hat man nur bei überwiegendem Aufenthalt in BRD. „All die Deutschen“ in Spanien sind dort vermutlich berufstätig oder beziehen bereits Rente)

LG :smile:

Hola Lara,
vielen Dank du hast mir sehr geholfen mit deinem Beitrag und links :wink:

gracias
Ron

Hallo,
zunächst möchte ich dir sagen, dass deine Frage nicht in mein Spezialgebiet fällt.
Jetzt zu deiner Frage. Mir ist nicht klar, ob du in Deutschland oder in Spanien lebst und wo du Arbeitslosengeld beantragen möchtest.
In Deutschland würdest du nach dem Erlöschen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld 1 dann Arbeitslosengeld 2 beantragen können, wenn kein anderes Einkommen oder Vermögen zur Verfügung steht.
Aber wie das in Spanien läuft, weiß ich nicht. Ich habe nur gehört, dass die Spanier sozial nicht so gut abgesichert sind, wie wir hier in Deutschland.
Doch wenn du Deutscher in Spanien bist, müsstest du dann dort Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt haben, bei der deutschen Botschaft.
mfg

Hallo Ron,
hier noch etwas zu diesem Thema aus einem Forum:

Zahlung von ALG II in Spanien

       www.Sozialhilfe24.de Foren-Übersicht -> Hartz IV - ALG II - Arbeitslosengeld II - ForumBitte Bookmarken:              Anrechnung eines Freibetragen bei Krankengeld > Nachzahlungen und Erstattungen, was gilt?  Autor NachrichtgastGast

Verfasst am: 11.10.2005, 16:12    Titel: Zahlung von ALG II in Spanien Hallo, 
ich lebe seit Mitte 2000 mit festem Wohnsitz in Barcelona und habe mit einer Spanierin einen kleinen Sohn der dort die Vorschule besucht. So weit ich auf der Seite : http://www.lsjv.de/frameset/menue1/soziales/menue2/h…
nachlesen konnte, würde ich unter 1. im Gesetz genannten Ausnahmefälle fallen. Ich hoffe ich gehe richtig in der Annahme, das die früherer Beantragung von Sozialhilfe nun unter ALG II in Deutschland gehandhabt wird. Ist diese unter 1. genannte Ausnahmefall ( Pflege und Erziehung eines Kindes, das aus rechtlichen Gründen im Ausland bleiben muss ) schon durch obergerichtliche Rechtsprechung definiert worden. Für Aktenzeichen und Quellen wo ich diese Urteile bekommen kann wäre ich dankbar. Was bedeutet „Kinder die aus rechtlichen Gründen im Ausland bleiben müssen“, dh. wie ist das juristisch zu interpretieren. Es soll hier um keine Rechtsberatung gehen jedoch kann mir jemand mit gleichen Erfahrungen berichten. 
M.F.G. 
StefanNach oben  

 tomatom

Anmeldedatum: 26.06.2005Beiträge: 691
Verfasst am: 11.10.2005, 16:52    Titel: Hallo, 
Alg II wirst du ins Ausland nicht erhalten. Wenn überhaupt, dann nur Sozialhilfe nach dem SGB XII. Und auch das nur unter engen Voraussetzungen. 
Zuständig sind die Deutschen Vertretungen, zu finden unter http://www.auswaertiges-amt.de. 
Grüße, 
tomNach oben  
gastGast

Verfasst am: 11.10.2005, 18:11    Titel: Hallo Tom, 
vielen Dank für die Antwort ich wusste schon wo ich den Antrag stellen muß (in meinem Fall das Deutsche Generalkonsulat in Barcelona das für meinen Wohnort zuständig ist) und es ist mir auch bekannt das der Sozialträger in dessen Zuständigkeitsbereich mein Geburtsort liegt (falls man in Deutschland geboren ist) für die Bearbeitung des Antrages verantwortlich ist. Jedoch zielte meine Frage primär darauf ob es schon bezüglich SGB XII obergerichtliche Urteile gibt die sich zu den Ausnahmefällen : 1. Pflege und Erziehung eines Kindes, das aus rechtlichen Gründen im Ausland bleiben muss, 2. längerfristige stationäre Betreuung in einer Einrichtung oder Schwere der Pflegebedürftigkeit oder 3. hoheitliche Gewalt (z. B. Inhaftierung). In meinem Fall wäre wohl die Ausnahme unter 1. zu prüfen. Mit obergerichtlichen Urteilen meine ich Grundsatzurteile nach dem 1. Januar 2004 zu § 24 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII), welche Ermessensentscheidungen der zuständigen Behörden überprüft haben. Wie wäre zum Beispiel auszulegen wann das Kind aus rechtlichen Gründen nicht nach Deutschland kommen kann, weil es seinen Lebensmittelpunkt im Ausland hat und dort auch geboren ist. 
M.F.G. 
StefanNach oben  
gastGast

Verfasst am: 12.10.2005, 11:13    Titel: Hallo, 
um mir unnötige Anwaltskosten zu sparen habe ich auf eigene Faust schon mal recherchiert. Ich glaube bin mir aber nicht 100 % sicher, das man in Spanien keine Sozialhilfe nach § 24 SGB XII . Falls ich einen Denkfehler mache bitte einen Hinweis. So weit ich in Erfahrung bringen konnte ist Spanien Mitglied des Vertrages „European Convention on Social and Medical Assistance“ ; http://conventions.coe.int/Treaty/EN/Treaties/Html/0… . Zu Deutsch heißt der Vertrag „Europäisches Fürsorgeabkommen“ ; http://conventions.coe.int/Treaty/ger/Treaties/Html/… . Es kann also nur in der Regel Sozialhilfe im Ausland bezogen werden wenn nicht das Europäisches Fürsorgeabkommen greift dh. der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in einem Mitgliedsstaat des Abkommens hat. Ich habe noch als .pdf Datei ein Gutachten vom 01.08.2005 gefunden das sich zwar auf § 31 und § 35 SGB XII sich aber am Ende auch über die Voraussetzungen nach § 24 SGB XII äußert. Die nackten Gesetzestexte zu § 24 SGB XII helfen das nicht weiter und sagen auch nichts zum Vorbehalt nach dem Europäischen Fürsorgeabkommen. Die URL für das Dokument findet man unter : http://www.deutscher-verein.de/gutachten/200508/pdf/… . Da ich kein Jurist bin sind meine Schlussfolgerungen natürlich ohne Gewähr und es sei jedem mit dem gleichn Problem empfohlen bei der Erstberatung nach BRAGO die von mir zitierten Unterlagen zum Anwalt mitzunehmen. Wenn man die Recherche für den Herrn Anwalt macht kann der logischerweise nicht so viel berechnen. Einen interessanten Passus im Europäischen Fürsorgeabkommen finde ich auch : Teil II – Rückschaffung, Artikel 6 - Artikel 8. Es ist also für Menschen unter 55 empfehlenswert vor der Beantragung von Sozialleistungen mindesten 5 Jahre ununterbrochen einen offiziellen Wohnsitz im Mitgliedsland zu haben. Bin trotz allem für weitere Hinweise zum Thema dankbar. 

M.F.G. 
StefanNach oben  
Gast

Verfasst am: 12.10.2005, 20:20    Titel: Hallo, 
ich habe nun noch ein paar Infos recherchiert und will diese mit andern teilen die sich vielleicht nicht unbedingt einen Anwalt leisten können um am Anfang an Info zu kommen. Ich poste euch eine Antwortmail : 
Spanien hat mit Wirkung zum 1.12.1983 das Europäische Fürsorgeabkommen ratifiziert. Grundsätzlich gehen Leistungen der Spanischen Behörden nach dem Fürsorgeabkommen vor. Wenn solche tatsächlich nicht erbracht werden - es soll Staaten geben, die sich einfach nicht an die völkerrechtlichen Verpflichtungen halten - oder wenn die Inanspruchnahme der Hilfe zu einem Verlust des Aufenthaltsrechts führt, dann ist die Entgegennahme der Hilfe nicht zumutbar oder findet nicht statt und dann muss die Bundesrepublik Deutschland eintreten. Grundlage dürfte in Ihrem Fall § 24 Abs.1 Satz 2 Nr. 1 SGB XII sein. 

M.F.G. 
StefanNach oben  
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Hola Angelika,
Hilfe zum Lebensunterhalt von der deutschen Botschaft? Das höre ich zum ersten mal. (Ist mir neu)
Es ist so das man mir in Spanien sagte nach meinem Anspruch 6 Monate A-geld gibts nix mehr (in Spanien) Und wenn man binnen 6 Monate nix neues gefunden hat man wohl besser wieder zurück kehren sollte nach Deutschland. Nun hänge ich hier rum mit A-geld2 , spreche 4 Sprachen, habe die letzten 7 Jahre in Spanien gelebt…dort mein Auto verkauft, Wohnung aufgegeben weil ich konnte meine Miete nicht bezahlen…und soweiter… nun habe ich jetzt im Nachhinein erfahren das es doch irgendwie weiter geht nach dem der Anspruch auf das spanische ALG erloschen ist

Hallo Don Ron,
es tut mir leid. Offenbar habe ich nicht richtig recherchiert. Man hat ja schon häufig in der Presse von Fällen gelesen, die z.B. in den USA Sozialhilfe bezogen haben. Ich nahm an, dass das in Spanien ähnlich läuft.
Jetzt finde ich das:

Sozialhilfe in Spanien

Einen Rechtsanspruch auf dt. Sozialhilfe gibt es nicht

Einen Rechtsanspruch auf Sozialhilfe gibt es für deutsche Staatsbürger in Spanien nicht. Jemand der über Jahrzehnte seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt in einem anderen europäischen Land hat und für eine gewisse Zeit in Schwierigkeiten gerät, wie jeder andere Bürger auch passieren kann, hat vor Ort nur geringe Chancen. Will er nicht extrem darben und mittelfristig verhungern, muss er das Land verlassen.
Hilfe in Spanien?
Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht, eine Chance etwas zu bekommen haben nur Personen, die in Spanien in einem offiziellen Arbeitsverhältnis standen, und zuvor Arbeitslosengeld bezogen, welches ohnehin nicht sehr lange gezahlt wird. Die Zahlungen sind dann aber sehr niedrig. Ca. 10 000 Deutsche in Spanien erhalten durch die dortigen sozialen Organisationen leidlich geringe Zuwendungen. Aber selbst Spanier bekommen nur zusätzliche Hilfen, wenn sie Einkünfte von weniger als 2250 Euro pro Jahr (!) haben. Das ist die zwingende Logik in einem Staat, in dem die durchschnittliche Rente bei unter 600 Euro liegt und der Lohn für Hilfsarbeiter sechs Euro beträgt. Und das, obwohl die Lebenshaltungskosten in den grösseren Städten längst „deutsches Niveau“ erreicht haben.

Info dazu vom Deutschen Generalkonsulat Barcelona

Aber du solltest dich dennoch beim Konsulat informieren. Vielleicht gibt es ja doch noch irgend einen Zuschuss. Und wenn ganz schlimm kommt, hast du immer die Möglichkeit, kurzzeitig zurück zu kommen.

Liebe Grüße von Angelika
aus dem etwas kühleren Deutschland (10 Grad plus)und seit Wochen kein Regen…

Hallo Don Ron,
in Deutschland muss nach dem Arbeitslosengeldanspruch geprüft werden, ob man ALG 2 bekommt (besteht Bedarf?).
In Spanien weiss ich es leider nicht. Wenn Du unter dem Mindestsatz bist (ca.950 Euro), kannst Du dir einen kostenfreien Anwalt nehmen.

Gruß

Manni

aha… vielen dank für deine antwort

Hallo.

Ich denke mal, die Leute arbeiten und können dadurch im Ausland leben.
Welche sozialen Hilfen im Ausland zur Verfügung stehen sind von Land zu Land unterschiedlich, das müssten Sie im jeweiligen Land hinterfragen.