Spanien: Max. Aufenthaltsdauer für EU-Bürger

Hallo,

besteht die legale Möglichkeit in Spanien für länger als 3 Monate zu bleiben ohne das Land verlassen zu müssen und wie sähe diese ggf. aus:

a) für einen deutschen Touristen der Rentner/Pensionär ist,
b) für alle anderen unbescholtenen deutschen Touristen?

Mich interessieren die offiziellen Regelungen und nicht wie es z.B. durch Lug und Trug möglich wäre.

Leider haben Diskussionen im Reisebrett, Internetrecherchen und Anfragen bei Reisebüros diesbezüglich bisher keine Klarheit geschaffen.

Gruß
Pontius

Hallo,

besteht die legale Möglichkeit in Spanien für länger als 3
Monate zu bleiben ohne das Land verlassen zu müssen und wie
sähe diese ggf. aus:

Als Laie denke ich: unbegrenzt. Jedenfalls ist das für spanische Staatsangehörige in Deutschland so. Allerdings müssen sie sich ordentlich bei der Gemeinde anmelden.

a) für einen deutschen Touristen der Rentner/Pensionär ist,
b) für alle anderen unbescholtenen deutschen Touristen?

„Tourist“ ist da kein Status, „Rentner“ schon. Ein Thema ist die Krankenversicherung, das muss geklärt werden.

Cheers, Felix

Servus, Pontius,

normalerweise, indem man im Land eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt. So kenne ich das zumindest aus anderen EU-Ländern.

Gruß manu

Hi,

besteht die legale Möglichkeit in Spanien für länger als 3
Monate zu bleiben ohne das Land verlassen zu müssen und wie
sähe diese ggf. aus:

a) für einen deutschen Touristen der Rentner/Pensionär ist,
b) für alle anderen unbescholtenen deutschen Touristen?

Mich interessieren die offiziellen Regelungen und nicht wie es
z.B. durch Lug und Trug möglich wäre.

Ich kann´s dir nur mit dem deutschen Gesetz erklären:
z.B. Freizügigkeitsgesetz/EU
http://www.gesetze-im-internet.de/freiz_gg_eu_2004/_…
§ 2 Abs. 2 steht wer freizügigkeitberechtigt ist

auch Wiki hat einiges dazu auszusagen unter dem Suchbegriff Freizügigkeit bzw. europäische Freizügigkeit

Einreisen kann man als EU-Bürger in jedes EU-Land. Sobald man da ist und länger bleiben will z.B. als Rentner, geht man auf die zuständigen Behörden und meldet sich an (gültiger PA od. Pass dabei natürlich vorausgesetzt). Ich weiß nur wie es hier abläuft: dann bekommt man ein Formular „Antrag auf Freizügigkeitsbescheinigung“, das füllt man aus und gibt man bei der Ausländerbehörde ab. Als Renter z.B. Kopie von Rentenbescheinigung und evtl. Krankenversicherungsnachweis beilegen.
Normal dürfte es dann keine Schwierigkeiten geben, eine Freizügigkeitsbescheinigung zu erhalten.

Spätestens 3 Monate nach Einreise muß dieser Antrag auf Freizügigkeit gestellt werden (siehe § 5 Abs. 3 FreizüG/EU).

So, nun hoff ich dass dies weiterhilft…

Viel Gruß Tara

Hallo,

besteht die legale Möglichkeit in Spanien für länger als 3
Monate zu bleiben ohne das Land verlassen zu müssen und wie
sähe diese ggf. aus:

Als Laie denke ich: unbegrenzt. Jedenfalls ist das für
spanische Staatsangehörige in Deutschland so. Allerdings
müssen sie sich ordentlich bei der Gemeinde anmelden.

a) für einen deutschen Touristen der Rentner/Pensionär ist,
b) für alle anderen unbescholtenen deutschen Touristen?

„Tourist“ ist da kein Status, „Rentner“ schon.

Mit Tourist meine ich jemanden, der z.B. einen 4-monatigen Urlaub in Spanien verbringen möchte und dort weder erwerbstätig sein noch seinen Wohnsitz dauerhaft nehmen möchte.

Ein Thema ist die Krankenversicherung, das muss geklärt werden.

Angenommen, die Personen unter a) und b) können nachweisen, dass sie krankenversichert sind, haben einen gültigen Reisepaß, keine ansteckenden Krankheiten und sind nicht straffällig geworden?

Gruß
Pontius

Hi,

Ich kann´s dir nur mit dem deutschen Gesetz erklären:
z.B. Freizügigkeitsgesetz/EU
http://www.gesetze-im-internet.de/freiz_gg_eu_2004/_…
§ 2 Abs. 2 steht wer freizügigkeitberechtigt ist

bei diesem Gesetz und bei anderen auch, bin ich mir oft nicht sicher, ob ich auch alles richtig verstanden habe.

auch Wiki hat einiges dazu auszusagen unter dem Suchbegriff
Freizügigkeit bzw. europäische Freizügigkeit

Einreisen kann man als EU-Bürger in jedes EU-Land. Sobald man
da ist und länger bleiben will z.B. als Rentner, geht man auf
die zuständigen Behörden und meldet sich an (gültiger PA od.
Pass dabei natürlich vorausgesetzt). Ich weiß nur wie es hier
abläuft: dann bekommt man ein Formular „Antrag auf
Freizügigkeitsbescheinigung“, das füllt man aus und gibt man
bei der Ausländerbehörde ab. Als Renter z.B. Kopie von
Rentenbescheinigung und evtl. Krankenversicherungsnachweis
beilegen.
Normal dürfte es dann keine Schwierigkeiten geben, eine
Freizügigkeitsbescheinigung zu erhalten.
Spätestens 3 Monate nach Einreise muß dieser Antrag auf
Freizügigkeit gestellt werden (siehe § 5 Abs. 3 FreizüG/EU).

So, nun hoff ich dass dies weiterhilft…

Ja, danke für deine Mühe.
Aber was mir noch nicht klar ist:
Müsste für die Freizügigkeitsbescheinigung nicht nachgewiesen werden, dass man seinen Wohnsitz in Spanien (bzw. in dem entsprechenden EU-Land) hat und das wäre doch nicht der Fall, wenn man nur als Urlauber im Hotel untergebracht wäre, oder?

Gruß
Pontius

Hallo,

die erwähnte Freizügigkeit gilt für Arbeitnehmer. Für Privatpesonen gilt in der EU generell die Niederlassungfreiheit. Das heißt, man kann sich innerhalb der EU niederlassen, wo man will. Das ist die EU-Vorgabe. Natürlich kann sich ein EU-Mitglied davor schützen, daß sich dort vor allem Mittellose ansiedeln, um sich dann vor Ort unterstützen zu lassen.

Hinzu kommt, daß dem gastgebenden Land natürlich daran gelegen ist, daß es eine gewisse Evidenz darüber hat, wer denn in diesem Land überhaupt lebt.

Dementsprechend muß man sich auch in Spanien anmelden wie man das in Deutschland innerhalb einer Woche beim Einwohnermeldeamt auch muß, wenn man in eine neue Stadt zieht.

http://www.gdigest.com/gratis/rmi_lua_spanien1.pdf

Das ist eine Leseprobe aus einem Buch, das sinnigerweise „Leben und Arbeiten in Spanien“ heißt:
http://www.gdigest.com/product_info.php?products_id=332

Gruß
C.

Servus, Pontius,

wieso denn? Du kannst doch wohnen, wo du willst, solange du es dir leisten kannst. Ich kenne z.B. mehrere Bayern, die imer 5 - 6 Monate in Thailand im Hotel überwintern. Warum sollte es dann innerhalb der EU nicht gehen?

Gruß Manu

Hallo,

vielen Dank für deine Mühe und die Buchempfehlung.

die erwähnte Freizügigkeit gilt für Arbeitnehmer.

oder für nicht Erwerbstätige, wie Rentner, Pensionäre und Privatiers.

Für Privatpesonen gilt in der EU generell die
Niederlassungfreiheit.

Die Unterschiede liegen, nachdem was ich bisher gelesen habe, in der unselbstständigen und selbstständigen Erwerbstätigkeit.

Wie dem auch sei, wenn man mehrere Alternativen hätte, würde man wohl bei gleichem Ergebnis die mit dem geringeren Aufwand wählen.

Schönes Wochenende
Pontius

Hallo!

die erwähnte Freizügigkeit gilt für Arbeitnehmer. Für
Privatpesonen gilt in der EU generell die
Niederlassungfreiheit.

Nein, da muss ich widersprechen. Die Niederlassungsfreiheit ist die Freiheit sich als selbstständiger Unternehmer niederlassen zu dürfen oder Zweigniederlassungen zu gründen.

Was du meinst, gibt es zwar auch, aber das ist ein allgemeines Aufenthaltsrecht als Unionsbürger (das auch viel später erst eingeführt wurde, nämlich mit dem Maastrichter Vertrag). Dieses allgemeine Aufenthaltsrecht ist an ausreichenden Unterhalt und eine Wohnung gekoppelt. Das Aufenthaltsrecht bei Ausübung der Niederlassungsfreiheit jedoch nicht(!).

Die Unterscheidung ist wichtig, und mir ist sowohl aus Östereich als auch aus Deutschland bekannt, dass die Fremdenbehörden das sehr häufig falsch vollziehen.

Gruß
Tom

Hallo!

„Tourist“ ist da kein Status

Das ist nicht ganz so einfach. Ein Tourist nimmt regelmäßig touristische Dienstleistungen im Gastland in Anspruch und nimmt damit die (passive) Dienstleistungsfreiheit in Anspruch.

Meiner Rechtsansicht nach (diese Frage ist konkret nicht ausjudiziert, ausjudiziert ist allerdings sehr wohl die Frage, dass Touristen unter die Dienstleistungsfreiheit fallen und daher nicht diskriminiert werden dürfen) hat daher ein Tourist, solange sein Aufenthalt nicht auf Dauer ausgelegt ist und solange er diese Dienstleistungen in Anspruch nimmt, auf Grund der Ausübung dieser Freizügigkeit auch ein Aufenthaltsrecht - und zwar selbst dann, wenn er über die in der Unionsbürgerrichtlinie 2004/38/EG angeführte Frist von 3 Monaten hinausgeht.

So gesehen hat ein EU-Tourist also schon einen Aufenthaltsstatus, denn er ist rechtmäßig auf Grund der Freizügigkeit aufhältig.

Gruß
Tom

Hallo!

Wie schon gesagt, also nach spanischem Recht kann ich das nicht beantworten, aber nach EU-Recht bin ich der Ansicht, dass der Tourist ein Aufenthaltsrecht jedenfalls hat.

(Wobei er es in seiner Eigenschaft als Unionsbürger unabhängig davon, ob er Tourist ist oder nicht, jedenfalls dann hat, wenn er ausreichend Einkommen und Unterkunft hat. Die gestellte Frage würde sich aber z.B. praktisch stellen, wenn ein EU-Bürger als Rucksacktourist ohne Unterkunft mehr als 3 Monate in einem anderen EU-Staat ist)

Gruß
Tom

Hallo,

Nein, da muss ich widersprechen. Die Niederlassungsfreiheit
ist die Freiheit sich als selbstständiger Unternehmer
niederlassen zu dürfen oder Zweigniederlassungen zu gründen.

da hast Du absolut recht und eigentlich weiß ich das auch; warum mir das in dem Moment entglitten ist…keine Ahnung. Danke für die Korrektur!

Gruß
Christian

Hallo!

da hast Du absolut recht und eigentlich weiß ich das auch;

Mich hats ja auch gewundert, wieso du das so geschrieben hast. Aber manchmal wird was fehlgeleitet im Hirn, das kommt bei jedem vor :wink:

Gruß
Tom

Besten Dank! owT