Spanien - Namensgebung

hola,

ich habe gelesen, dass in spanien der erste nachname einer person immer der erste nachname des vaters ist und der zweite nachname ist der der mutter (ich hoffe ihr versteht was ich meine (-:smile:. wie ist das eigentlich, wenn jetzt zum beispiel eine deutsche einen spanier heiratet und beide leben auch in spanien? haben die kinder dann auch als zweiten nachnamen den deutschen nachnamen der mutter?

mfg

Hola Bert

ich habe gelesen, dass in spanien der erste nachname einer
person immer der erste nachname des vaters ist und der zweite
nachname ist der der mutter (ich hoffe ihr versteht was ich
meine (-:smile:.

Ja, das ist so, und ich verstehe auch was Du meinst ;-»

wie ist das eigentlich, wenn jetzt zum beispiel
eine deutsche einen spanier heiratet und beide leben auch in
spanien? haben die kinder dann auch als zweiten nachnamen den
deutschen nachnamen der mutter?

Ich denke schon dass das so ist, falls die Kinder die spanische Nationalität haben. Schließlich ist das nach spanischem Recht so üblich. Vielleicht denke ich aber auch falsch, und es ist ein kniffliges internationaljuristisches Problem.
Da ergeben sich dann bestimmt ganz aparte Kombinationen, z.B. Björn-Alejandro Javiérez Stürzenbächler.

Mit zungenbrecherischen Grüßen
Pit

haben die kinder dann auch als zweiten nachnamen den

deutschen nachnamen der mutter?

Hallo,
ich weiß nicht, ob es eventuell für solche Fälle auch immer so ist, weil vorgeschrieben, oder ob Eltern sich das in diesen Fällen aussuchen können, aber ich kenne Familien, in denen das so ist: spanischer Name des Vaters + deutscher Name der Mutter.

Es kommt also in der Praxis vor :wink:

Gruß
Shannon

ich habe gelesen, dass in spanien der erste nachname einer
person immer der erste nachname des vaters ist und der zweite
nachname ist der der mutter

Im Zuge der Gleichberechtigung können Spanier inzwischen auch die Reihenfolge tauschen und den Muttersnamen zuerst führen.

haben die kinder dann auch als zweiten nachnamen den
deutschen nachnamen der mutter?

Ja, so ist’s. Auch wer die spanische Staatsangehörigkeit annimmt bekommt einen zweiten Namen.

Gruß: n8mahl

Hola Bert,

Das was du sagst über der erster Nachname ist der vom Vater und der zweiter von der Mutter stimmt. Aber wie jemand auch hier behauptet hat, kann man mittlerweile ohne großem Aufwand diese Reihenfolge ändern und somit bekommt das Kind der Nachname der Mutter an erste Stelle und der Vater an der zweiten. Das ist aber noch die große Ausnahme.

Am Beispiel meines sohnes (in München geboren und mit spanischem Paß bzw. Nationalität) kann ich Dir folgendes berichten:

Die betroffene Stelle (in unserm Fall ich glaube es war der Standesamt München) hat mich gefragt nach welchem Recht wir es handhaben wollten, wohl mit der Anmerkung, daß wir evtl mit dem anderem Land (bei uns Spanien) evtl. Probleme haben könnten, wenn ich mich für die deutsche Gesetzesregelung entscheide. Dadurch daß mein Sohn KEIN Anspruch auf deutsche Nationalität hat bzw hatte, verstehe ich das nicht ganz.

Tatsache ist/war, daß im spanischen Konsulat aufgefordert wurden, die spanische Namensgebung zu folgen, da das Kind spanischer Staatsburger ist. Mit dieser Kenntnisnahme sind wir dann zum münchner Standesamt und haben mitgeteilt, daß wir die spanische Regelung folgen (es erschien mir ja einfacher, stressfreier und logischer), aber mit den Nachnamen im umgekehrter Reihenfolge. So heisst nun mein Sohn mit erster Nachname meins und mit dem zweiten von seinem Vater.
Damit haben wir bis jetzt absolut kein Problem gehabt.

Auf den anderen Seiten, wenn ein Kind in Spanien auf die Welt kommt und ein Elternteil (oder beide) deutscher ist, wird vermutlich dasselbe passieren wie bei mir, nur andersherum. Nur ich kann mir denken, wenn das Kind in Spanien aufwächst, wird er immer und überall dauernd sagen müssen, warum er nur einen Familienname hat. Aus diesem Grund würde ich mich anpassen und ihm an zweite Stelle (was in Deutschland kaum registriert wird, da unbekannt) der Mädchenname der Mutter geben. Ich kenne einen Deutscher der so was von der Nase gestrichen voll hatte von dieser nervige Fragerei, daß er sich sobald es ging mit zweimal der Nachname des Vaters eintragen lies, so zB. Otto Müller Müller ;o))

Ich hoffe das hat ein bißchen geholfen.

Schöne Grüße,
Helena

Zusatzfrage…
Hola!

irgendwie drängt sich mir jetzt eine weitere Frage auf, auf deren Beantwortung ich hier hoffe.
Wie sieht es in Spanien aus, wenn die Vaterschaft bei der Geburt des Kindes noch nicht geklärt ist?
Bekommt das Kind dann einen „provisorischen“ Nachnamen?
Bei ehelichen Kindern ist das sicherlich eher selten, aber was ist mit unehelichen?
gespannte Grüsse
Ulli

Hola,

da fällt mir auch noch was ein! :smile:
Was ist wenn eine Frau ein Kind bekommt, aber in der Zwischenzeit einen anderen Mann geheiratet hat? Bekommt das Kind dann den Nachnamen vom leiblichen Vater oder vom geheirateten Mann?

MfG

¡Hola!

Wie sieht es in Spanien aus, wenn die Vaterschaft bei der
Geburt des Kindes noch nicht geklärt ist?

Das Kind kriegt die zwei nachnamen der Mutter.

Bekommt das Kind dann einen „provisorischen“ Nachnamen?

Nein. Mit einer Ausnahme: Sollte sich der Vater des Kindes auffindbar machen, so ändert sich das und bleibt „beim alten“, sprich: eins vom Vater und eins von Mutter (Die Reihenfolge ist mittlerweile, wie man hier schon sagte, „frei wählbar“)

Bei ehelichen Kindern ist das sicherlich eher selten, aber was
ist mit unehelichen?

Das Gesetz sagt (frag mich aber bitte nicht im welchen Paragraph), daß unehelichen Kindern sind ehelichen Kinder gleichgestellt. Das impliziert (habe ich mir sagen lassen), daß man von Vorneherein nicht wissen darf, ob ein Kind un- oder ehelich ist.

Schöne Grüße,
Helena

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¡Hola,

Was ist wenn eine Frau ein Kind bekommt, aber in der
Zwischenzeit einen anderen Mann geheiratet hat? Bekommt das
Kind dann den Nachnamen vom leiblichen Vater oder vom
geheirateten Mann?

Da bin ich überfragt, aber ich glaube das Kind kriegt der Name des Ehemannes der Mutter. Das ist eine rechtliche Frage und da kenne ich mich nicht gut aus. Ich rede aus der Erfahrung von zwei Kinder (aus verschiedenen Familien, die sich nicht kennen)

Schöne Grüße,
Helena

¡Hola!

Wie sieht es in Spanien aus, wenn die Vaterschaft bei der
Geburt des Kindes noch nicht geklärt ist?

Das Kind kriegt die zwei nachnamen der Mutter.

Hallo Helena!

Danke für die Antwort!
Eine faire Lösung, die sich die Spanier da haben einfallen lassen!
Lieben Gruss
Ulli