Spanierin und deutscher Ausweis

Hallo zusammen,

die folgende Frage wird bestimmt etwas kompliziert…
…es geht um ein verheiratetes Paar:

Die Frau ist Spanierin und der Ehemann Deutscher. Die Frau musste wegen des spanischen Namensrechts ihren Familiennamen behalten; (Spanier haben immer zwei Familiennamen) somit hat jeder Ehepartner seinen bisherigen Namen behalten.

Frage: Könnte die Ehefrau einen deutschen Ausweis bekommen mit dem Familiennamen ihres Mannes?
Und bei „Geburtsname“ würde ja dann der bisherige Name stehen!

Wäre schön, wenn sich jemand damit auskennen würde!

Grüße von Bina

MOD: Titel Archiv-tauglich gemacht

Frage: Könnte die Ehefrau einen deutschen Ausweis bekommen

Nein, sie ist ja Spanierin.

mit dem Familiennamen ihres Mannes?

Nein, das ist ja nicht ihr Name.

Gruß ANdreas

MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert

Hallo Bina,

die folgende Frage wird bestimmt etwas kompliziert…
…es geht um ein verheiratetes Paar:

Das ist gar nicht so kompliziert ud auch gar nicht so teuer. Je nach Bundesland muss das Ehepaar mit 17,- bis 25,- EUR für die Erklärung rechnen.

Die Frau ist Spanierin und der Ehemann Deutscher. Die Frau
musste wegen des spanischen Namensrechts ihren Familiennamen
behalten; (Spanier haben immer zwei Familiennamen) somit hat
jeder Ehepartner seinen bisherigen Namen behalten.

Wo haben die beiden denn geheiratet? Wenn nicht in Deutschland, sollten sie am besten die Eheschließung bei ihrem zuständigen Standesamt nachbeurkunden lassen. Das kann allerdings auch so noch mal 30,- bis 50,- EUR kosten.

Frage: Könnte die Ehefrau einen deutschen Ausweis bekommen mit
dem Familiennamen ihres Mannes?

Das Ehepaar könnte bei einem deutschen Standesamt (am besten beim Wohnsitzstandesamt) einen Ehenamen nach deutschem Recht bestimmen. Sie müssten sich zunächst dafür entscheiden, ihren Namen in der Ehe nach deutschem Recht führen zu wollen und könnten dann den Familiennamen des Mannes oder der Frau zum Ehenamen bestimmen. Im letzteren Fall würde dann der Mann den kompletten Doppelnamen der Frau bekommen und sie ihren praktisch behalten. Ich denke mal, das ist nicht gewollt.
Einen deutschen Ausweis würde die Frau allerdings dadurch nicht bekommen, denn sie ist ja, nehme ich an, keine Deutsche. Ich glaube auch nicht, dass die spanischen Behörden den neuen Familiennamen in ihren Reisepass eintragen würden (da bin ich aber nicht ganz sicher). In dem Fall hätte sie dann eine sog. hinkende Namensführung. Will heißen: in Deutschland trägt sie den vom Mann abgeleiteten Familiennamen und in Spanien ihren bisherigen. Was im Rest der Welt ist, weiß ich nicht.

Und bei „Geburtsname“ würde ja dann der bisherige Name stehen!

Richtig. Da die Frau dann einen vom Familiennamen abweichenden Geburtsnamen hat, würde der in die entsprechenden Formular-Felder eingetragen werden bzw. einzutragen sein.

Wäre schön, wenn sich jemand damit auskennen würde!

Ich hoffe, das hilft Dir weiter.

Viele Grüße
Heinz Erich

Hallo HeinEric,

danke für die umfassende Antwort.
Hat gut weitergeholfen.

Das Ehepaar hat in Deutschland geheiratet hat aber ein deutsches und ein spanisches Stammbuch.

Aber soweit hat sich das erstmal erledigt.
Danke

Gruß Bina