Guten Abend allerseits!
Sollte wissen, ob Spendenquittungen, die ein spanischer, eingetragener Verein einem deutschen Spender ausstellt vom deutschen Fiskus anerkannt werden.
Zur Info: Das monatliche Geld wird direkt nach Spanien auf das Konto des Vereins überwiesen.
Besten Dank schonmal für Info und schönes Wochenende!
Gruß
Esther
Servus Esther,
hierzu die OFD München vom 23.11.2001:
http://www.vereinsbesteuerung.info/ausland.htm
Sieht eher mau aus, wenn es keinen deutschen KSt-befreiten e.V. gibt, der als Sammler und Weiterleiter zwischengeschaltet ist.
Kurz zusammengefasst: „Gemeinnützig ist, was in uneigennütziger Weise der Allgemeinheit dient - Allgemeinheit bezieht sich im deutschen Steuerrecht auf Deutschland“
Schöne Grüße
MM
Danke Martin,
für den Link und die Info. Auch wenn der Paragraphen-Dschungel mich zu überfordern droht, werde ich mir das ausführlich zu Gemüte führen…
Es handelt sich in unserem Fall um einen Tierschutzverein, der seinen Sitz in Spanien hat und die dortigen Hunde von deutschen Paten unterstützt werden. Da scheinbar aber nur ausländische Mitmenschen, keine -tiere direkt im Ausland als unterstützungswürdig gelten (was ich bisher so grob überfliegen konnte…), müssen wir wohl hier auf deutsche Vereine als ‚Zwischenparker der Gelder‘ zurückgreifen?!
Na, das kann ja nur kompliziert werden…
Dank & Gruß
Esther
ervus Esther,
habe auf einem früheren Job derartige Vereine, die in Spanien tätig sind, teils bloß aus ein paar Leuten bestehend, mit allerhand Sattlerware und Transportboxen beliefert. Es gibt zwei Modelle, die beide offenbar gut funktionieren: Entweder Gründung eines eigenen deutschen Vereins mit entsprechender Aufgabe, die Gemeinnützigkeit wird in D ohne große Klimmzüge anerkannt, und es gibt für gemeinnützige Vereine, bei denen nicht sehr viel Geld in die Hand genommen wird, bedeutende Erleichterungen, die die Aufzeichnungen und die Erklärung zur Gemeinnützigkeit alle drei Jahre zu ziemlich harmlosen Dingen machen. Keine Angst davor! Wichtig ist bloß, daß man von vornherein die pure Durchleitung der Spendengelder und den „Zweckbetrieb“ (eingenommenes Geld mit Gegenleistung, etwa Gebühren für die Vermittlung von Hunden) trennt, und daß man zeigen kann, daß die Organisation in Spanien in Tätigkeit, Satzung etc. dem entspricht, was in D gemeinnützig wäre (Rechenschaft über Verwendung der aus D kommenden Mittel).
Das andere Modell ist die Verwendung der bereits vorhandenen Struktur eines bestehenden Tierschutzvereines, das hängt natürlich ganz von den örtlich vorhandenen Vereinen ab, was da geht.
Schöne Grüße
MM