Moin,
Was viele Mieter und Eigentümer nicht wissen:
Seit dem 1. Oktober 1997 gilt:
Die neue VDE-Bestimmung (VDE 0105 Teil 100 „Betrieb von elektrischen Anlagen")
nimmt elektrische Anlagen in Wohnungen nicht mehr von der Prüfpflicht aus.
Darauf verweisen auch verschiedene Gerichtsurteile. ->http://www.e-check.de/ihre-sicherheit/gerichtsurteil…
Bei Mieterwechsel sollte es Pflicht werden ! IMO
Ich wohne da seit ca. 4,5 Jahren.
Auch wenn das Haus schon 100Jahre alt wäre,
- gilt wohl dieser Satz:
Im Schadensfall muss der Eigentümer den einwandfreien Zustand der Elektroanlage den Gerichten nachweisen.
http://www.e-check.de/ihr-e-check/fuer-mieter-eigent…
Eigenen Elektriker zum Gutachten kommen lassen, kostet dann
auch wieder Geld, was den Schadenersatz reduziert,
Geh mal zum Mieterverein, die helfen auch dabei.
Zusätzliche Leistungen zu Sonderkonditionen:
Prüfung von Wohnungs-Mängeln
z.B. Gutachtenerstellung
andererseits muß man dem Vermieter eine angemessene Frist
einräumen den Mangel durch einen eigenen Elektriker beseitigen
zu lassen…
Berliner MieterGemeinschaft e.V. > Mietrecht
Tipps von A bis Z > Mängelbeseitigung
Zitat:
> Deshalb ist es besser, dem Vermieter die Mängel von Anfang an schriftlich anzuzeigen,
und zwar so, dass Sie den Zugang der Mängelanzeige beim Vermieter auch nachweisen können.
Dazu haben Sie drei Möglichkeiten:
* 1) Einschreiben mit Rückschein
* 2) Abgabe beim Vermieter oder Verwalter,
wobei Sie sich den Empfang auf Ihrer Kopie bestätigen lassen
* 3) Einwurf in den Briefkasten des Vermieters oder Verwalters
im Beisein eines Zeugen, der auch den Inhalt Ihres Schreibens kennt
Bitte orientieren Sie sich an unserem Musterbrief 1
und achten Sie darauf, dass Sie das Ende der (angemessenen) Frist,
die Sie Ihrem Vermieter zur Mängelbeseitigung setzen,
mit einem genauen Datum benennen!