Sparbuch

Hallo zusammen!

Auch, wenn das Sparbuch nicht unbedingt die erträglichste Anlageform ist, so scheint (schien) es mir doch für meine Kinder geeignet. Ich bin also mit meinen 2 Kids zur Voba und wollte Sparbücher eröffnen. Bis dahin wußte ich noch nicht, wenn man sein Geld zur Bank bringen will, dass man vorher für 25 Euro pro Kind einen Kinderausweis beantragen und vorlegen muß. Bin ich nun der gesetzliche Vertreter oder wie??? So etwas finde ich unmöglich. Die Voba bietet z. Zt. nen ziemlich guten Zins. Normalerweise würde ich ein Kto. bei der Diba eröffnen. Aber für die Kinder dachte ich, wäre es besser, wenn sie das Geld „körperlich“ zur Bank bringen können.
Na ja, hat von euch jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir einen Tipp geben.
Danke!

Viele Grüße,

Najcire

Hallo zusammen!

Auch, wenn das Sparbuch nicht unbedingt die erträglichste
Anlageform ist, so scheint (schien) es mir doch für meine
Kinder geeignet.

Wenn Du das so siehst, ist das so! Einverstanden.

Ich bin also mit meinen 2 Kids zur Voba und
wollte Sparbücher eröffnen. Bis dahin wußte ich noch nicht,
wenn man sein Geld zur Bank bringen will, dass man vorher für
25 Euro pro Kind einen Kinderausweis beantragen und vorlegen
muß.

Wie alt sind denn die Kinder?

Bin ich nun der gesetzliche Vertreter oder wie??? So
etwas finde ich unmöglich. Die Voba bietet z. Zt. nen ziemlich
guten Zins.

Was ist denn „ziemlich gut“?

Normalerweise würde ich ein Kto. bei der Diba
eröffnen. Aber für die Kinder dachte ich, wäre es besser, wenn
sie das Geld „körperlich“ zur Bank bringen können.

Eröffne doch ein kostenloses Konto für die beiden bei der VoBa - da tragen sie das Geld hin, und du überweist es dann per Internet zur DiBa :wink:

Frank Wilke

Hallo Najcire,

Alle Banken in Deutschland (ob Volksbank oder DiBa)sind per Gesetz verplichtet, die Legitimation des Kontoinhabers zu prüfen. Und zwar unabhängig vom Alter. Dies kann bei Kindern an Hand eines Kinderausweises, aber auch an Hand der Geburtsurkunde geschehen.

Beste Grüsse aus dem Süden

Roland

Hallo Roland,

heißt das also, dass die Geburtsurkunde ausreicht??
Danke für deine Info!

Najcire

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Hallo zusammen!

Auch, wenn das Sparbuch nicht unbedingt die erträglichste
Anlageform ist, so scheint (schien) es mir doch für meine
Kinder geeignet.

Wenn Du das so siehst, ist das so! Einverstanden.

Ich bin also mit meinen 2 Kids zur Voba und
wollte Sparbücher eröffnen. Bis dahin wußte ich noch nicht,
wenn man sein Geld zur Bank bringen will, dass man vorher für
25 Euro pro Kind einen Kinderausweis beantragen und vorlegen
muß.

Wie alt sind denn die Kinder?

4 Jahre und 6 Jahre und dann haben wir noch ein 8 Monate altes Baby :smile:

Bin ich nun der gesetzliche Vertreter oder wie??? So
etwas finde ich unmöglich. Die Voba bietet z. Zt. nen ziemlich
guten Zins.

Was ist denn „ziemlich gut“?

3%

Normalerweise würde ich ein Kto. bei der Diba
eröffnen. Aber für die Kinder dachte ich, wäre es besser, wenn
sie das Geld „körperlich“ zur Bank bringen können.

Eröffne doch ein kostenloses Konto für die beiden bei der VoBa

  • da tragen sie das Geld hin, und du überweist es dann per
    Internet zur DiBa :wink:

Frank Wilke

Hallo,

heißt das also, dass die Geburtsurkunde ausreicht??

das Problem ist, daß die Geburtsurkunde weder ein Lichtbild noch die aktuelle Adresse enthält. Damit eignet sie sich eher nicht so gut als Legitimationsurkunde. Es kann (!) sein, daß ein Kreditinstitut die Geburtsurkunde akzeptiert; ich halte das allerdings für eher unwahrscheinlich, wenn die Kinder in einem Alter sind, in dem sie auch schon einen Kinderausweis bekommen können (ab 10 Jahre, wenn ich mich recht entsinne).

Der Grund für das „Theater“:
http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__154.html

Übrigens sollten zur Kontoeröffnung eigentlich sämtliche Sorgeberechtigen auftauchen.

Gruß,
Christian

Hallo Christian,

das Kind kann ja ohne die Erzeihungsberechtigten kein Konto eröffnen.
Das bedeutet, das die Erzeihungsberechtigten sich bei der Kontoeröfnung mit einem amtlichen Lichtbildausweis legitimieren müssen. Als nächstes müssen die Erziehungsberechtigten nachweisen, dass das Kind auch wirklich existiert. Ich denke, das dieser Beweis mit einer Geburtsurkunde geführt werden kann, da es ja (meines Wissens) für Minderjährige (unter 16 Jahre?) keine Ausweispflicht gibt. Zumindest „meine Bank“ akzeptiert die Geburtsurkunde.
Ob es allerdings eine „Altersgrenze“ gibt, weiss ich nicht, ist aber denkbar.

Beste Grüsse

Roland