Sparbuch

hallo,

ich habe da mal eine frage zu einem sparbuch und hoffe das ich hier richtig bin.

mal angenommen, es wurde für ein kind ein sparbuch angelegt, wo regelmässig monatliche beträge eingezahlt werden.

nun wird das kind 16 jahre alt und möchte sich eine mofa zulegen von dem geld.

nun kommt die eigentliche frage. in dem sparbuch ist ein vermerk und zwar steht da:

„verfügung nur bei genehmigung beider ges. vertreter zulassen“

kann das kind alleine geld vom sparbuch abheben oder müssen beide elternteile unterschreiben? oder reicht es wenn ein elternteil unterschreibt?

das sparbuch soll nicht aufgelöst werden.

für eure hilfe bedanke ich mich im voraus :smile:

„verfügung nur bei genehmigung beider ges. vertreter zulassen“

kann das kind alleine geld vom sparbuch abheben oder müssen
beide elternteile unterschreiben? oder reicht es wenn ein
elternteil unterschreibt?

Ich finde den Satz - sofern es eine rechtliche Gru8ndlage dafür gibt - gut verständlich, dass nur bei Genehmigung (Unterschrift) beier Eltern Geld abgehoben werden kann. „Verfügung“ heißt nur „Geld abheben“, nicht „Sparbuch auflösen“.

Gruß,
-Efchen

Hallo,

„verfügung nur bei genehmigung beider ges. vertreter zulassen“

Am besten zur kontoführenden Bank gehen und nachfragen. Sollte es keine zwei gesetzlichen Vertreter mehr geben, weil z.B. nach einer Trennung einem alleine das Sorgerecht zugesprochen wurde oder einer verstorben ist, muß man auch eine Regelung finden.
Abgesehen davon gelten für den Kauf die Vorschriften des BGB, nach denen ein derartiger Kaufvertrag ziemlich sicher schwebend unwirksam ist, wenn er vom Minderjährigen getätigt wird. Was ich sagen wollte: am gesetzlichen Vertreter führt kein Weg vorbei, wenn der/die nicht wollen, geht gar nichts.

Cu Rene