Sparbuch des Kindes

Ich habe 98’ als mein Kind geboren wurde ein Sparbuch für ihn eröffnet.Dort zahle ich mon. 51 Euro ein vom Unterhalt des Vaters.Ich gehe 3 Tage die Woche arbeiten bei 8 Std.pro Tag beziehe daher noch Sozialhilfe da ich allein erziehend bin.Nun meine Frage kann das Sozialamt an das Konto von meinem Kind ran oder dürfen sie es nicht mit einberechnen ?

Hallo Sandra,
hab folgenden Link gefunden,
http://www.lra-mek.de/spezial/bildung_soziales/leben…
ist zwar bitter, aber leider Realität
Grüße Almut

Hallo Sandra,
hab folgenden Link gefunden,
http://www.lra-mek.de/spezial/bildung_soziales/leben…
ist zwar bitter, aber leider Realität
Grüße Almut

Hallo und erst mal danke schön

Ich war gerade da und da wurde mir das auch gesagt :o(
Kann ich aber nicht verstehen erst mal läuft es schon seid 98’ hätten die doch früher was sagen können und zweitens ist es doch fürs Kind damit er später mal was hat und sich was leisten kann. Ich gehe dazu noch arbeiten und es ist doch nicht so das ich es für mich horte oder zu meinen gunsten spare.nun wurde mir gesagt ich soll es auflösen und erst mal davon leben ,was soll der scheiß so hat der kleine wieder nix !

Hallo Sandra,
ich weiss leider nicht, was im Link von Almut steht, weil er bei mir nicht funzt.
Das Sozialamt darf denm Unterhalt einberechnen. Was würdest du von solchen Leuten halten, die Teile ihres Einkommen (auch Unterhalt) verschieben, damit sie Sozialhilfe berechtigt wären. Würdest du das als gerecht bezeichnen???

Gruß mic

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Sandra,
kann Deinen Frust verstehen, ist aber leider geltendes Sozialrecht…
und sobald der Sachbearbeiter sich nicht an dieses Recht hält kann er auch persönlich haftbar gemacht werden.
Grüße Almut

hier der link:
http://www.lra-mek.de/spezial/bildung_soziales/leben…

wieso leider???
Hallo,

ist ja schön, das Ihr es gut findet, wenn Geld der Allgemeinheit (Sozialhilfe) gezahlt werden soll, gleichzeitig aber bei demjenigen Geld vorhanden ist. Der Unterhalt ist für die Versorgung des Kindes gedacht, nicht für dessen Rente.
Ich würde schon gern wissen, mit welchem Recht anderer Leute Geld eingefordert wird, damit „der Kleine sich später was leisten kann“.
Dann soll er es sich später auch selbst erarbeiten! Andere Leute machen das auch.

Gruß,
Micha

3 „Gefällt mir“
  • * -

Hallo Micha

Leider bin ich noch nicht solange dabei, dass ich schon Sternchen verteilen darf, aber für Deine Ausführungen hätte ich Dir gerne eins gegeben.

Meint Walti

Hallo Micha,
weisst Du, ich kenn beide Seiten (hab schon Sozialhilfe bekommen und auch schon im Sozialamt gearbeitet) und an irgend einer Stelle kann ich Sandra auch verstehen. Und ich glaub nicht, dass sie das Geld für die Rente ihres Kindes angespart hat, sondern um ihm später einen Start in die Selbständigkeit (eigene Wohnung meine ich ) zu erleichtern. Meine Eltern hatten dafür mich eine sogenannte Töchterversicherung (gibts sowas eigentlich noch?).
Was mich nur wundert, dass sie das Sparbuch erst jetzt angibt, obwohl sie ja schon des längeren Sozialhilfe bezieht.
Und ich habe auch in der Zeit am Soz. soviel abzocke erlebt, wenn z.B. Hilfe-Empfänger mit dem BMW vorgefahren kommen (der natürlich auf einen Bekannten zugelassen ist).
Und traurig find ich auch, dass man, obwohl man Arbeiten geht, noch zum Soz. muss.
Das rechne ich der Sandra auch hoch an, sie könnte sich das Arbeiten-gehen ja auch sparen und nur von der Sozialhilfe leben, wie so viele.
Ist jetzt doch etwas länger geworden, wollte das blos noch klarstellen.
Grüße Almut

1 „Gefällt mir“

Hi,

der Unterhalt wird dir ja wohl in voller Höhe als Einkommen angerechnet, aber wenn du einen Teil davon sparst, und dieses Gesparte übersteigt irgendwann die Vermögensfreigrenze, dann darf das Sozialamt zu recht verlangen, das der Teil, der über der Vermögensfreigrenze liegt, zum Lebensunterhalt eingesetzt wird. Ob die Vermögensfreigrenze bei dir für eine Person (nur für dich, wäre 1279,- Euro) oder auch für dein Kind berechnet wird (2 Personen, wäre dann 1535,- Euro), hängt davon ab, ob das Kind überwiegend von dir unterhalten wird. Dies kannst du so berechnen: Überwiegend von dir unterhalten wird das Kind, wenn sein eigenes Einkommen (in deinem Fall nur Unterhalt; Kindergeld ist Einkommen der Mutter) weniger als 50% seines Bedarfs (=Regelsatz + 1/2 Miete) beträgt.

Gruß
Nelly

Ergänzung

Ob die Vermögensfreigrenze bei dir für eine Person (nur
für dich, wäre 1279,- Euro) oder auch für dein Kind berechnet
wird (2 Personen, wäre dann 1535,- Euro), hängt davon ab, ob
das Kind überwiegend von dir unterhalten wird.

Also, wenn das Kind überwiegend von dir unterhalten wird, dann wäre die Vermögensfreigrenze 1535,- Euro. Sonst nur 1279,-

Gruß
Nelly

hallo Almut,
und ich habe erlebt, dass eine Freund so sparsam mit ihren 2 Kindern lebte, dass sie für jedes Kind 20 DM sparte - und das wurde ihr dann genommen, nach dem Motto, dann hätte sie die Sozialhilfe ja nicht in voller Höhe gebraucht, wenn sie was übrig gehabt hätte…

leider?!
kikut

Lukas 8, 18
Denn wer da hat, dem wird gegeben werden. Wer aber nichts hat dem wird auch das genommen, was er hat.

Traurig genug?!
Eckard

… also, ich weiss auch nicht wirklich warum leider, immerhin sind da in echten alten DM über 6000.- vorhanden, wenn die sozialhilfe noch einige mehr jahre dauert dann sinds irgendwann 12 tausend und man ist imme noch bedürftig?!

irgendwie ist, meine ich, in unserer gesellschft was quer, sozialhilfe, die wir ALLE bezahlen MÜSSEN ist dazu da den lebensuntehalt sichern zu können, von reichtümern anhäufen (sorry) ist das nicht gedacht.

ich habe schon sozialhilfe bekommen als mein kleiner noch klein war, nett haben die mich nicht behandelt aber, die ansprüche vieler, die mit mir warten durften, fand ich oft haaresträubend…

nicht das ich was unterstellen möchte, aber, wer im monat 100 Mark (ich schreib das mal bewusst in Mark weil wir besser wissen was das wiegt) nur fürs kind von der Sozialhilfe sparen kann, der muss irgendwann auch das geld dem zweck zuführen für den es gedacht ist, nämlich den lebensunterhalt zu SICHERN…

lieben gruß von

sonja