Hallo,
ein Empfänger von ALG 2 möchte Guthaben von seinem Sparbuch auf sein neu eröffnetes Girokonto bei einer anderen Bank buchen lassen um es dort in Optionsscheine (Wertpapier-Depot) anzulegen.
Wird ihm das Jobcenter den Betrag als Einkommen von seinem nächsten monatlichen Arbeitslosengeld abziehen wenn es auf den Kontoauszügen, die er regelmäßig lückenlos vorweisen muss, erscheint? Wie kann er das verhindern? (Alternativen)
Wann muss er das neu eröffnete Giro-Konto spätestens seiner Sachbearbeiterin vom Jobcenter melden? (Gesetzlich vorgeschriebene Frist?) Wird das Jobcenter eventuell bereits vorher von einer Institutition (zB. Schufa) informiert, dass der ALG 2-Empfänger eine Konto-Eröffnung beantragt hat?
Grüße