Sparbuch-Guthaben aufs Giro= anrechenbares Einkommen? (ALG 2)

Hallo,
ein Empfänger von ALG 2 möchte Guthaben von seinem Sparbuch auf sein neu eröffnetes Girokonto bei einer anderen Bank buchen lassen um es dort in Optionsscheine (Wertpapier-Depot) anzulegen.
Wird ihm das Jobcenter den Betrag als Einkommen von seinem nächsten monatlichen Arbeitslosengeld abziehen wenn es auf den Kontoauszügen, die er regelmäßig lückenlos vorweisen muss, erscheint? Wie kann er das verhindern? (Alternativen)

Wann muss er das neu eröffnete Giro-Konto spätestens seiner Sachbearbeiterin vom Jobcenter melden? (Gesetzlich vorgeschriebene Frist?) Wird das Jobcenter eventuell bereits vorher von einer Institutition (zB. Schufa) informiert, dass der ALG 2-Empfänger eine Konto-Eröffnung beantragt hat?

Grüße

Nein, da es sich um kein Einkommen im ökonomischen und sozialrechtlichen Sinne handelt.
Vermögen bleibt Vermögen, egal, ob er sich es bar auszahlen lässt, es auf ein eigenes Giro-Konto überweist oder es in Dauerlutscher investiert. Voraussetzung ist natürlich, dass dem JC das Vermögen auf dem Sparbuch bekannt ist.

Indem er den Sachverhalt kurz schriftlich erläutert.

Unverzüglich, da leistungsrelevante Änderung der persönlichen Verhältnisse. Feste Frist existiert nicht. Im Zweifelsfall wird das von einem Gericht ausgelegt werden müssen.

Nein.

Auch noch bevor der Antrag auf Kontoeröffnung überhaupt von der Bank beantwortet wurde? (Könnte ja sein, dass er garkein Konto bekommt und dann wäre es umsonst gewesen bzw. hätte beim Jobcenter nur für Verwirrung gesorgt.)

Inwiefern ist es bereits leistungsrelevant? (Bis jetzt geht sämtlicher Zahlungsverkehr über das alte gemeldete Konto)

Welche Unterlagen wird das Jobcenter darauf von ihm verlangen?

Wie sähe es im folgenden Fall aus: Die gesetzliche Betreuerin dieses „Harzis“ wurde von ihm im Vorraus über den Vorgang informiert, hat es bisher aber versäumt ihm oder dem Jobcenter das mitzuteilen.

Grüße

PS: Muss dieser „Staats-Schmarotzer“^^ seinem zuständigen Jobcenter melden, dass er seinen Bausparvertrag auflöst und/ oder sein Sparbuch abgeräumt hat? Gruß

woran liegts, dass keiner antwortet? sind etwa alle überfragt??

Dieser Staatsschmarotzer muss „alles“ was seinen Freibetrag überschreitet angeben.

Egal ob Bausparvertrag, Lotterie oder Glückskeks!

Grß KK

Ach ja, alles was du mit den Optionsscheinen verdienst, wird als Einkommen gewertet.

Genau genommen muss er alles angeben; den Freibetrag zu berechnen und zu berücksichtigen, obliegt nicht ihm,sondern den Amt.

Nööö!
Es wird nur nach legalen Gestaltungsspielräumen und -rechten gefragt