Ich habe ein problem, meine ex freundin ist sehr wohlhaben…aufgrund dessen hat sie ein sparbuch mit einem entsprechend hohen betrag für mich eröffnet als wir noch zusammen waren. Wir sind jetz fast einen monat getrennt, und ich war heute auf der bank um ein paar dinge mit dem geld zu erledigen. Da wurde mir gesagt das sie das sparbuch leer gemacht hat. Im sparbuch selber steht aber nur der endbetrag keine austragung. Mein Bankberater ist der meinung das da etwas nicht mit rechten dingen zugegangen sein kann. In dem Sparbuch steht mein name, also ist es mein geld oder? ob sie eine vollmacht hatte weiß ich nicht jedoch kann man kein geld abheben ohne das sparbuch vorzuzeigen auch nicht mit vollmacht oder? Das Sparbuch war die ganze zeit in meinem besitz
nun meine frage: besteht die möglichkeit das geld wiederzubekommen eigentlich ist es diebstahl oder?
Hallo, ich bin leider kein Rechtsanwalt. meine Private Meinung ist: Die Bank haftet! Sie können nicht einfach Gelder an Dritte auszahlen. Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast, so solltest du einen Anwalt konsultieren, falls du kaum Einnahmen hast, so kann dieser dir auch Prozesskostenhilfe benatragen. Dann trägt die Allgemeinheit die Kosten. Ein Anwalt wird dir genaue Auskunft auch hierüber geben können, was dir zusteht und was du mache kannst
Zuständig für Sie ist die Sparkasse als Anspechpartner,
wenn ihre Freundin eine Vollmacht hat, oder Unterschrft berechtig ist, dann sind Sie der Dumme, das Geld ist weg.
Im dem buch war mein name eingetragen, sie hatte aber eine vollmacht…aber soweit ich weiß muss sie trotzdem das sparbuch haben um geld abzuheben und das war die ganze zeit bei mir sicher aufbewahrt…es steht auch keine abbuchung drin
die Beweislage ist recht schlecht, bei den Heutigen Sparbücher gibt es auch schon eine Bankkarte mit Geheimzahl. Falls deine Ex - Freundin beides hat (hatte) war dies kein Problem für Sie und du kannst nix machen.
Da das Geld eh von Ihr war und keine „Bezahlung“ für Leitungen jeglicher Art war mit Rechnungen etc, hast du einfach nur Pech. Diebstahl ist es nur, wenn es dein Geld ist / war mit Nachweise.
Erst mal vielen dank für antwort, es hat sich neues zu dem fall aufgetan: Sie hat zugegeben sich das geld auf illegale weiße geholt zu haben, wie weiß ich nicht…auf jedenfall hat die bank nix mitbekommen, haftet die bank da trotzdem? ich mein das kann ja nicht sein das man da so leicht rankommt…sie behauptet nämlich sie ist pleite und kann es nicht zurückzahlen…hat aber immer noch haus und 18 autos…
Also wie gesagt, konsultiere einen Anwalt. Das kommt mir sehr sehr suspekt vor. Ich rätsle auch, wie so was gehen soll. In jedem Fall ist die Bank sicher haftbar zu machen, wenn sie willkürlich fremden Personen „Dein“ Geld rausgibt…Viel Erfolg!
Das Sparbuch ist in dem Sinne ein Inhaberpapier, es sei denn die Bank hat irgendwann mal umgestellt: Das heisst, mit Vollmacht oder ähnlichem kann man Geld abheben. Kann aber auch sein, dass die Bank ein großen Fehler machte. Dann kann man sie anzeigen, aber da würde ich mich bei einem Anwalt erkundigen…