Hi,
angenommen, man hat vor zwei Jahren ein Sparbuch eröffnet, und
hat mittlerweile das Losungswort vergessen…
Ist das Geld jetzt verloren, oder kann man es doch noch irgendwie
abheben? Ich musste ja einen Ausweis vorzeigen, als ich das
Sparbuch eröffnet hab, und ich nehm mal an, dass die bei der Bank
doch irgendwelche Aufzeichnungen haben, die belegen, dass ich
der Besitzer dieses Sparbuchs bin?
alf
Hallo Alf,
dein Geld ist natürlich nicht verloren.
Das Sparbuch bzw. -konto ist auf deinen Namen eröffnet worden. Wie du schon sagst, hast du dich damals mit Ausweis legitimiert. Genauso kannst du dich mit Ausweis als berechtigter Kontoinhaber bei Verfügungen unter Vorlage des Sparbuches ausweisen. Das müsste jeder Bankangestellte akzeptieren. Du kannst dann Geld abheben und entweder ein neues Kennwort vereinbaren oder den Kennwortschutz löschen. Macht ja nicht wirklich Sinn, wenn du beim nächsten Mal in ein paar Jahren wieder ins grübeln kommst.
Gruß
C.
Hi
angenommen, man hat vor zwei Jahren ein Sparbuch eröffnet, und
hat mittlerweile das Losungswort vergessen…
Ist das Geld jetzt verloren, oder kann man es doch noch
irgendwie
abheben? Ich musste ja einen Ausweis vorzeigen, als ich das
Sparbuch eröffnet hab, und ich nehm mal an, dass die bei der
Bank
doch irgendwelche Aufzeichnungen haben, die belegen, dass ich
der Besitzer dieses Sparbuchs bin?
Erstens das und zweitens wird Dir der Bankmensch aufgrund dessen mit Tips (z.B. Losungswort ist ein Name, Tier, Datum…) auf die Sprünge helfen. Unter Umständen fällt Dir das Losungswort dann doch noch ein und Du kannst problemlos Geld abheben.
Gruß
Edith