Sowohl das Sparbuch als auch den wöchentlichen Lottoschein hat
Frau A. abgeschlossen.
Während der Ehe:
Der Lottoschein und die daraus resultierenden Gewinne sind Eigentum der Frau.
Im Falle einer Scheidung:
Es wird der Zugewinnausgleich durchgeführt. Wenn beide mit nichts in die Ehe gingen und außer dem Lottogewinn kein Vermögen vorliegt gehen beide mit dem halben Gewinn aus der Ehe heraus.
typischer Wikischrott…sofern kein Ehevertrag abgeschlossen wird (und wer macht das schon bei einer normalen Hochzeit) gilt der gesetzliche Güterstand.
Und damit gilt Fifty - Fifty…
(1) Die Ehegatten leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn sie nicht durch Ehevertrag etwas anderes vereinbaren.
(2) Das Vermögen des Mannes und das Vermögen der Frau werden nicht gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten; dies gilt auch für Vermögen, das ein Ehegatte nach der Eheschließung erwirbt.