Sparbuch Problem mit Eltern

Hallo liebe forumleser,
ich habe ein Sparbuch, das auf einen Namen läuft. Darauf bezahl ich auch seit monaten ein, allerdings bekomm ich es von meinen eltern mitlerweile nicht wieder, um etwas davon abzunehmen.

Jetzt wollt ich wissen, ob es reicht wenn ich zum abnehmen vom Sparbuch lediglich meinen Perso vorlege oder die EC karte mit der ich am Kontoautomaten nach eingabe des Pins auch nachsehen kann wieviel geld sich auf meinem Sparbuch befindet.

Falls die frage auftauchen sollte,
Ja ich bin volljährig :smile:

Hoffe ihr könnt mir weiter helfen

Danke im vorraus

LG

Hallo,

wenn Du zur Bank gehst und Dich dort ausweisen kannst, wird man bereit sein, Dir den Kontostand auf dem Sparkonto mitzuteilen. Eine Verfügung vom Sparkonto ohne Sparbuch ist jedoch generell nicht möglich. Eine Verfügung ist immer von der Urkunde - die das Sparbuch ist - abhängig.

Sollte das Sparbuch verloren gehen, ist ein (leider zeit- und kostenaufwändiges) Verlustverfahren mit Aushang beim Amtsgericht notwendig.

Gruß, Eva

nein, das geht nicht
hallo kegoke
ohne sparbuch keine kohle. was du machen kannst, ist dein sparbuch einklagen. dies ist aber nur die rechtliche seite.

wenn es geht, lass alles so wie es ist. deine eltern wollen dich nicht ärgern. auch wenn es momentan schmerzt, es wird der tag kommen an dem du darüber froh bist dass sie es dir nicht gegeben haben. spätestens dann, wenn du mal eine eigene wohnung haben willst. :wink:

machs gut

sabine

Grundsätzlich sind die bisherigen antworten richtig…

Die Frage ist allerdings, ich weiß ja nicht bei welcher Bank du bist…:

Handelt es sich um ein sogenanntes „SB-Sparbuch“? Bei uns heißt das so. Ich komme da drauf, weil du ja anscheinend deinen Kontostand abfragen kannst… allerdings kannst du bei uns in einem solchen Fall dann auch mit deiner normalen Kontokarte davon Geld abheben…

In dem Fall wäre es bei uns so, dass du tatsächlich trotzdem von deinem Sparbuch abheben könntest, wenn du dich als Inhaber ausweisen kannst…

Denn in dem Fall würde es sich um ein sogenanntes „Loseblattsparbuch“ handeln (heißt bei uns so) du bekommst dann nach jeder Buchung Kontoauszüge für dein Sparbuch mit deiner normal Kontokarte die die in einem Sparbuchhefter abheften müsstest. In so einem Fall würde es theoretisch möglich sein.

Übrigens: für des Aufgebotsverfahren bei verlorenen Spabüchern, wo wirklich eine Anzeige beim Amtsgericht gemacht wird und die Aushänge etc erfolgen haben die meisten Kreditinstitute einen Grenzbetrag. liegt das guthaben darunter wird das einfache Aufgebotsverfahren angewand und in der Regel einfach ein neues Sparbuch ausgestellt… ohne den ganzen Behördenkram…

Hiho, Danke für die antworten!
Und ich bin bei der Volksbank angemeldet

Lg