Mein sohn hat einen gutschein bekommen zur geburt seines sohnes von der bank!
Er hat uns den gutschein gegeben um mit den besagten 5,00€ ein sparbuch zu eröffnen, wir haben noch paar euros dazugelegt,2002 am 31.10., mit dem namen des enkels im sparbuch vermerkt, es ist sein sparbuch.
Wir haben mal jahrüber u. am weltspartag gewisse beträge eingezahlt, er sollte mal wie so ist, wenn er älter ist von uns den betrag bekommen, (extra führerschein usw.)
Unser enkel ist jetzt 5 Jahre, wollten am 2.11.02 die sparbüchse leeren, das konto ist aufgelöst seit 3.1.07, es war ein beachtlicher betrag.
Nun wir haben das sparbuch bei uns im tressor verschlossen.
Geht es so ohne weiteres ein sparbuch aufzulösen ohne ein sparbuch zu besitzen?
Meine frau ist empört über solche schritte, hätte bestimmt nicht solche machenschaften geduldet, man hätte doch gut u. gerne mal nachfragen können, wo ist das buch!
Gruss Opa u. oma
MOD: überflüssiges Vollzitat gelöscht, bitte beachte
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/faqs/faqindex.fp…
Hallo, ich muss mich mit Ihnen aufregen über so eine Handhabung. Kann man erfahren, ob der Betrag bei Auf-
lösung bar ausgezahlt oder auf eine Girokonto überwiesen
wurde? Hat irgendein Familienmitglied Zugriff zu dem
Sparbuch gehabt? Gruß
Hi
Nun wir haben das sparbuch bei uns im tressor verschlossen.
Geht es so ohne weiteres ein sparbuch aufzulösen ohne ein
sparbuch zu besitzen?
Ohne weiteres geht es nicht, aber wenn man ein Sparbuch mal verliert gibt es trotzdem Möglichkeiten ans Geld zu kommen.
Meine frau ist empört über solche schritte, hätte bestimmt
nicht solche machenschaften geduldet, man hätte doch gut u.
gerne mal nachfragen können, wo ist das buch!
Habt Ihr Euch bei der Bank (oder Euren Kindern) erkundigt, wie es zur Auflösung kam?
Gruß
Edith
Erklärung
Hallo,
es ist entscheidend, wer der Kontoinhaber ist. Wenn es der Enkel ist, kann er (bzw. sein gesetzlicher Vertreter) das Konto auflösen. Der ursprüngliche „Geldspender“ bekommt keine Auskunft. Die Vorlage des Sparbuchs ist zwar eigentlich zwingend nötig, der Kontoinhaber kann aber eine schriftliche Erklärung abgeben, dass das Sparbuch abhanden gekommen ist, dann geht es auch so.
So etwas kann man z.B. durch einen so genannten Vertrag zu Gunsten Dritter umgehen. Die „Spender“ definieren einen bestimmten Zeitpunkt (z.B. Volljährigkeit), zu dem das Kontoguthaben dann dem „Empfänger“ zusteht. Bis dahin kann der „Spender“ frei verfügen und auch das Ganze rückgängig machen. Da es sich rechtlich um eine Schenkung handelt, muss allerdings der Beschenkte den Vertrag mit unterschreiben.
Fazit: Wenn als Kontoinhaber des Sparguthabens Sohn oder Enkel drinstand, ist der Bank kein Vorwurf zu machen. Ich vermute, da brauchte jemand aus dem Nachwuchs Geld…
Wenn das Geld auf den Namen der Grosseltern angelegt war, hätte es ohne deren Mitwirkung niemand verfügen können. Theoretische Ausnahme: Die Bank hat das Guthaben wegen Umsatzlosigkeit ausgebucht, sein Geld bekommt man aber trotzdem zurück. Das passiert in der Regel aber nur mit „kleinen Guthaben“ unter 50 Euro.
Gruss Hans-Jürgen
***
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Kein zugriff aufs sparbuch, ist in unseren händen geblieben(Tressor),
Warscheinlich von der schwiegertochter abgehoben, ständig kein geld!
Ist mit allen wassern gewaschen, möchte mich nicht mehr äussern!
gehe morgen zur bank, den chef sprechen, war im urlaub!
Betreff: Wenn das so einfach ist, so könnte ich das sparbuch meiner schwiegermutter oder meiner mutter, die bankdaten notieren u. zur bank mein anliegen vortragen, habs verloren, das geld auf girokonto überweisen u. dann nach paar tage auszahlen lassen, oder nicht?
Besten dank für ihren beitrag!
Gruss
opa + oma
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Die warscheinlichkeit ist das im ersten absatz, das sparbuch wurde von meiner schwiegertochter als gestohlen gemeldet, da sie gronisch immer an geldmangel leidet einfach den einfall gehabt!
Habe das sparbuch zwar gelocht zur hand, werde morgen zur bank gehen, dem chef die aufwartung machen,das sparbuch in verwahrung nehmen, später meinem enkel zeigen, was mama gemacht hat!
Dank für ihren Beitrag!
opa+oma
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Die schwiegertochter hat das konto aufgelöst,warscheinlich mit dem vorwand verloren oder sonstwas!
Die bank bzw. die betreffende person, hätte auf alle fälle mal nachschauen müssen, da jeweils am geburtstag eine einzahlung, wie am weltspartag eingetragen wurde.
Der eintrag im sparbuch 3 mon. kündigungsfrist, wurde auch nicht eingehalten.
Wenn es so mir nichts wie dir nicht so einfach geht, kann ich ja eine ixbeliebige Sparkassennr. -buch, als verloren angeben, das geld aufs girokonto, dann paar tage auszahlen lassen, ist schon was zu überlegen, wenn man ein sparbuch hat, kann jeder einen zugriff haben, braucht nur das sparbuch als verloren melden, schon hat er den betrag, zwar auf umwegen zum girokonto, ganz legal das geld abheben dann!
Gruss
opa+oma
! nochmals:
Hallo,
Das Sparbuch kann nur der Kontoinhaber oder sein gesetzlicher Vertreter als verloren melden und über das Guthaben verfügen. Ich nehme an, dass die Schwiegertochter als gesetzliche Vertreterin das so gemacht hat.
Die Bank interessiert es normalerweise nicht, in welchem Rhythmus und von wem da eingezahlt wurde. Ins Buch können sie nicht reingucken, denn es liegt ja nicht vor. Die Bank kann zwar theoretisch alle Umsätze der Vorjahre nachvollziehen, aber das ist sehr aufwändig, warum sollte sie es tun?
Nachforschen muss die Bank nur (aufgrund der Sorgfaltspflicht) wenn Umsätze des Kontoinhabers wirklich ungewöhnlich sind. Das zum einen zum Schutz der Kontoinhaber (Stichwort Enkeltrick), zum anderen auch ggf. in Sachen Geldwäsche.
Den Besuch in der Bank könnt ihr euch sparen, ihr bekommt noch nicht einmal eine Auskunft über das Konto. Auch wenn es jetzt hart klingt: Das Problem ist nicht die Bank, sondern die Schwiegertochter.
Gruss Hans-Jürgen
***
Wenn ich dich richtig verstehe, lautet das Sparbuch auf den Enkel.
Dessen Mutter ist demnach erziehungsberechtigt und kann bös gesagt das alles legal abräumen.
Wenn Ihr dem jungen wirklich was gutes tuen wollt, dann legt ein Sparbuch auf euren Namen mit einem Vertrag z.G. Dritter an…
Gruss Ivo
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Nein!
Das sparbuch war in verwahrung im tressor!
Ich habe den gutschein von meinem sohn bekommen als geschenk, mit diesen 5,00€ das spaarbuch eröffnetu. weitere einzahlungen getätigt!
Wenn er gefragt hätte, wäre bestimmt kein nein gekommen, aber mir stinkts, dass über meinem kopf das konto aufgelöst wurde, zudem das geld vom enkel nun weg ist
gruss opa+oma
Strafrecht
Hallo,
Deine Schwiegertochter oder Dein Sohn können das Sparbuch als gesetzliche Vertreter ihres Kindes auflösen. Das Geld des Kindes für sich verwenden dürfen sie aber nicht - das wäre Untreue (§ 266 StGB).
Wie Dir die anderen gesagt haben, kommst Du bei der Bank wohl nicht weiter. Ich würde eher das Gespräch mit den Eltern suchen und dort klären, was aus dem Geld geworden ist.
Chrissie
Hallo,
was sagt denn Euer Sohn dazu?
L