Sparbuch und Hartz4

Hallo.
Zuvor einige Informationen die wichtig sein könnten:

Ich 22 wohne in Bedarfsgemeinschaft mit Mutter. Sie hat Arbeit. Ich lebe i.d.R. von Kindergeld. Hartz4 bekomme ich anteilig nur selten falls meine Mutter einen Monat mal etwas weniger verdient. Ich bin nur eingeschränkt Arbeitsfähig und gerade auf der Suche nach geschützter Ausbildung.

Ich habe ein normales Sparbuch bei der Sparkasse. Das weiß das Jobcenter auch. Auf dieses Sparbuch zahle ich monatlich 30,00 EUR ein die automatisch von meinem Girokonto abgehen.

Frage:
Ich habe nun kräftig gespart und habe einen Dreistelligen Betrag sicherlich in der Spardose. Wie viel es genau ist, kann ich nicht sagen da man die Spardose kaputt machen müsste um es raus zu finden. Ist es mir erlaubt das Geld aus meiner Spardose auf einmal auf mein Sparbuch einzuzahlen? Bis zu wie viel Geld darf ich auf das Sparbuch einzahlen?

Ich frage, da ich Angst habe dass das Jobcenter mir das Geld irgendwann wieder abzieht. Vielleicht werden die Leute vom Jobcenter misstrauisch wo plötzlich das Geld herkommt. Aber ich habe es normal gespart. Von verwandten immer mal was bekommen. Das Jobcenter selbst zu fragen könnte Übel enden, darum mache ich es hier.

Ich muss sicher sein, dass der Staat also definitiv nichts von diesem Geld abzieht.

Ich wäre sehr dankbar für eine gesicherte Antwort.
MfG.

Guten Tag.

Das Geld befindet sich ja nun bereits in Ihrem Besitz und somit als Ihr Vermögen gewertet. Solange Sie die Vermögensfreigrenze nicht überschreiten, passiert auch nichts.

Hallo, Bibelleser

Das ist prima, dass du fein gespart hast. Aber ich an deiner Stelle würde das Geld lassen, wo es ist. Wo kein Kläger ist, gibt es keinen Richter. Klar darfst du pro Lebensalter, ich glaube 150,00 € haben. ABER auf dem Sparbuch bekommst du keine Zinsen. So hast du keinen Ärger und dein Geld in Sicherheit. Es ist IMMER besser, wenn keiner etwas davon weiss.
Kauf dir eine neue Spardose und mache eine zweite voll, da hast du dein Geld sicher. Die jobcenter dürfen Informationen über jeden Cent von dir einholen. Ich würde DAS nicht machen.

mfg faltenrock

Hallo Bibelleser!
Deine Frage ist einfach :smile:
Du darfst an sog. unschädlichem Vermögen pro Lebensjahr 150 Euro und nochmal pauschal 750 Euro dazu besitzen.
Also: wenn Du z.B. 17 Jahre alt wärst rechnest Du 17x150+750= in diesem Beispiel wären das 3300 Euro die Du ohne Sorgen dem Jobcenter angeben darfst. Erst wenn es wirklich mehr ist, dann solltest Du es auf das Sparbuch deiner Mutter umverteilen, die darf nämlich pro Lebenalter auch 150 Euro zzgl. 750 Euro Pauschale besitzen, ohne das das Jobcveter irgendwas anrechnen würde. Das sie älter ist, ist es also sogar mehr.

Ich hoffe das konnte helfen.
GRuß Gwenhyfar

Hallo,

zuerst muss man dazu mal sagen, dass Arbeitslosengeld II aus den Steuergeldern von den Personen gezahlt wird, die arbeiten gehen. Zudem wird Arbeitslosengeld II nur gezahlt, wenn man bedürftig ist, d.h. wirklich auf das Geld angewiesen, daher ist das Letzte, worüber man sich in einer solchen Situation Gedanken machen sollte, ob man „vom Staat etwas abgezogen bekommt“, weil man selbst „dem Staat etwas abzieht“…

Nun zur Frage…
Es gibt gewisse Freibeträge. Diese sind vom Lebensalter abhängig.
Der Freibetrag für dich liegt momentan bei 4050€.
Bis zu diesem Betrag wird vom Jobcenter nichts angerechnet, d.h. du kannst max. 4050€ sparen.

Gruß

Für das nächste mal. Wie das Solidaritätsprinzip funktioniert ist mir bekannt. Nach Ihrer persönlichen Meinung wurde nicht gefragt. Meine Frage ist legitim, um Sicherheit zu haben. Falls es so wäre, dass ich verpflichtet wäre, das Geld abzugeben so hätte ich damit auch kein Problem. Warum stelle ich denn sonst wohl die Frage? Schon mal darüber nachgedacht? Ich habe außerdem trotz Krankheit bereits zwei Jahre gearbeitet und gehe verantwortlich mit dem Geld um! Ihre Belehrungen können Sie sich sparen!

Hallo,

also erstmal vorab: Je mehr das Jobcenter weiss, desto eher können Sie Dich damit ärgern, indem sie Dir Gelder streichen, weil sie meinen, Du hast ja genug auf dem Sparbuch. Ich würde sowas niemals dem Jobcenter mitteilen. Im Gegenteil. Wenn Du schon vom Jobcenter leben musst (was jetzt keine Kritik ist, wir alle wissen, wie schnell sowas leider geht), dann solltest Du Dein Geld still und heimlich zu Hause sammeln und nicht auf einem Konto. An Konten kann das Jobcenter im schlimmsten Falle ran und verlangen, dass das Geld aufgebraucht wird. Und wegen der wenigen Zinsen, die ein Sparbuch bringt, lohnt es sich doch sowieso nicht mehr, das Geld auf einem Sparbuch zu horten. Packe es zu Hause in eine Kasse und stoppe vor allem auch den Dauerauftrag. Denn die sind beim Jobcenter nicht blöd, die können sich doch ausrechnen, wie viel im Laufe einen Jahres auf ein Sparbuch kommt.

Gruß Hagen

Hallo,

schön, dass du weißt, wie das Solidaritätsprinzip funktioniert. Schade ist nur, dass dieses beim Arbeitslosengeld II gar keine Anwendung findet.

Hierbei handelt es sich nämlich um das Fürsorgeprinzip. Das kannst du dir gerne einmal googlen.

Schön mal drüber nachgedacht, dass andere Leute auch trotz Krankheit mehr als 2 Jahre arbeiten und deinen Lebensunterhalt durch ihre Arbeit sichern? Die können dadurch vielleicht dann nichts sparen.

Wer mit Kritik nicht umgehen kann, sollte vielleicht keine Fragen stellen… Zudem wurde deine Frage beantwortet.

Viel Spaß noch beim Bibel lesen!

Gruß

Sie verstehen die Sachlage nicht. Ich bin so gut wie Arbeitsunfähig und habe Glück, wenn ich überhaupt eingeschränkt arbeiten darf. Ob dem so ist, wird noch getestet. Außerdem basiert das Fürsorgeprinzip selbst auf Solidarität. Ich wünsche Ihnen, dass Sie nie in die Situation kommen, durch Krankheit für immer Arbeitsunfähig zu werden. Ist nämlich unangenehm. Ich war bei einer Testung, wo mir die eingeschränkte Arbeitsfähigkeit belegt wurde. Da bin ich nicht stolz drauf. Ich möchte nicht ihr Mitleid, sondern Ihren Respekt.

PS: Ich habe FDP gewählt.

Ich kann mit Kritikumgehen. Aber wenn nhier jemand offensichtlich nur unsachlich provozieren möchte, statt konstruktive Kritik zu üben, so ist dies ein absolutes Armutszeugnis.