Hallo,
ich habe ein Sparbuch geschenkt bekommen (ja, ja, so was gibt es wirklich noch:frowning:). Auf Sparbücher, erklärte man mir, könne jedermann einzahlen und auch jeder, der in dessen Besitz sei, könne hiervon Geld abheben. Es reiche, daß man das Sparbuch vorlegt und - falls vorhanden - das Kennwort wisse. Stimmt das? Oder muß ich mir eine Vollmacht geben lassen, wenn ich Geld von diesem Sparbuch abhebe, um es dann in besser verzinste Papiere umzutauschen? Sprich: Ist ein Sparbuch wirklich ein reines Inhaber-Dokument?
gruß
Boris
Sprich:
Ist ein Sparbuch wirklich ein reines
Inhaber-Dokument?
Ein Sparbuch ist ein ‚qualifiziertes Legetimationspapier‘ und ein ‚hinkendes Inhaberpapier‘, so die Fachausdrücke.
Dies bedeutet, die Bank DARF gegen Vorlage des Sparbuches auszahlen, ist aber nicht dazu verplichtet, sondern kann weitere Legetimation verlangen.
Zumindest gilt das für Beträge, die kündigungsfrei sind, bzw. die schon gekündigt sind.
Die Praxis sieht allerdings zumindest bei der Bank, für die ich arbeite, so aus, dass nur dann ausgezahlt wird, wenn es sich um den Kontoinhaber oder einen Bevollmächtigten handelt.
thomas