Sparbuchauszahlung an Dritte

Hallo!
Folgendes:
Mein Freund hat ein Sparbuch eröffnet und hat dort monatlich die Nebenkosten drauf bezahlt (2 1/2 Jahre lang monatlich 150 Euro). Er gab es seiner Mutter, die es aufbewahren sollte.
JETZT wollte er Geld holen gehen und seine Mutter war nicht da und nichts (obwohl sie wusste, dass er kommen würde).
Er ging so zur Bank und fragte nach. Von den normalerweise ca. 4000 Euro waren dann noch tatsächlich 2 Euro da.
Seine Mutter hat monatlich nachdem die 150 Euro drauf gingen alles abgehoben OHNE sein Wissen und OHNE seine Erlaubnis.

Wie sieht jetzt die Rechtslage aus?

LG

Zur Sicherheit: Inhaber des Sparbuchs war Dein Freund?

Wie alt ist Dein Freund?

Wurde evtl. eine Kontovollmacht der Mutter erteilt (vielleicht bei Eröffnung mitunterschrieben?)?

Jörg

Wurde evtl. eine Kontovollmacht der Mutter erteilt (vielleicht
bei Eröffnung mitunterschrieben?)?

Ist ein Sparbuch nicht sowieso ein Inhaberpapier? Dann könnte doch die Mutter auch ohne Vollmacht damit schalten und walten.

Grüße,
Sebastian

Hallo!
Soweit ich weiß hat die Mutter nicht mit unterschrieben.
Mein Freund ist 29 Jahre alt und auch Inhaber des Sparbuches. Die Bank meinte die hätten das gedurft… Aber dass das so einfach ist, glaube ich einfach nicht. Immerhin hat die alte 4000 Euro geklaut… :frowning:

LG
Jasmin

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!
Soweit ich weiß hat die Mutter nicht mit unterschrieben.
Mein Freund ist 29 Jahre alt und auch Inhaber des Sparbuches.
Die Bank meinte die hätten das gedurft… Aber dass das so
einfach ist, glaube ich einfach nicht. Immerhin hat die alte
4000 Euro geklaut… :frowning:

Bei Sparbüchern sind Banken wohl nicht verplichtet zu prüfen, ob derjenige, der das Sparbuch vorlegt, auch berechtigt ist. D.h. im allgemeinen ist die Bank, wenn das Sparbuch als Dokument vorliegt, aus dem Schneider.

Wenn es wirklich sicher ist, dass deinem Freund das Geld zusteht (das mit den „Nebenkosten“ ist mir nicht ganz klar) und ein ernstes Wort mit seiner Mutter nichts bringt, müsste leider eher die Mutter das Ziel juristischer Schritte sein.

Grüße,
Sebastian

Hallo, ein Sparbuch ohne irgendwelche Sperrvermerke ist freizügig;
d.h. ein sogen. hinkendes Inhaberpapier. Hier gilt die Regel:
Die Sparkasse ist nicht verpflichtet, aber berechtigt, an jeden,
der Sparbuch vorlegt,auszuzahlen Gruß

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Guten Abend liebe Leute
Ich würde gern wissen,was die Mutter mit dem Geld gemacht hat?
Vielleicht Gewinnbringender angelegt?
Spass bei Seite,was ist denn das für eine Mutter und was sagt sie dazu?

Hallo!
Ja super, also Geld futschi… Weil seine Mutter verklagen will er nicht. Wer will das schon???
Naja, die Mutter sagt erstmal gar nix dazu und geht weder ans Telefon noch ist sie zu Hause…
Was wird sie wohl damit gemacht haben? Aufn Kopf gehauen…

Naja, danke für die Antworten.

LG
Jasmin

Guten Abend liebe Leute
Ich würde gern wissen,was die Mutter mit dem Geld gemacht hat?
Vielleicht Gewinnbringender angelegt?
Spass bei Seite,was ist denn das für eine Mutter und was sagt
sie dazu?