Ja, wer weiss was, oder etwas zu folgender Angelegenheit,
ich habe 2013 einen Vertrag, welches sich hinterher als Rentenversicherung herausstellte bei der Sparda-Bank mit einem eingezahlten Betrag abgeschlossen, welches 2019 also mit Kapitalabfindung zur Auszahlung kommt.
Nun möchte ich aber wegen plötzlichen Geldgebrauches den eingezahlten Betrag ohne jegliche Kapitalabfindung
ohne wenn u. aber zurückfordern !
Die Frage ist nun, wie stellt sich die Versicherung dagegen ?